Ermittlungen zu rechten Verdachtsfällen abgeschlossen
- Staatsanwaltschaft stellt kein strafrechtlich relevantes
Verhalten fest - Keine Hinweise auf gemeinsame Chatgruppen -
Keine weiteren Beamten betroffen - Disziplinarverfahren
teilweise beendet -Nach den Durchsuchungen im Dezember letzten Jahres bei drei aktiven und einem pensionierten Polizeibeamten der Polizeidirektion Osnabrück, sind die Ermittlungen nun beendet. Ergebnis: Nach eingehender Bewertung durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück wurde kein Strafverfahren gegen die Polizeibeamten wegen rechtsextremistischer Inhalte oder Chats eingeleitet. Die Ermittlungen führten außerdem zu der Erkenntnis, dass keine weiteren Beamten der Direktion von den Maß-nahmen betroffen sind - es bleibt bei den bereits bekannten Einzelfällen. "Die strafrechtliche Prüfung in diesem Zusammenhang ist für Staatsanwaltschaft und Polizei abgeschlossen. Eine gemeinsame Chatgruppe zwischen mehreren Polizeibeamten wie auch ein gemeinsames Netzwerk hat es nicht gegeben", so Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück. Insgesamt wurden in den letzten Monaten enorme Datenmengen im Hinblick auf ihre Verfahrensrelevanz begutachtet, darunter diverse Handys, Computer, Tablets und zahlreiche digitale Datenträger.
Die Bewertung der Ermittlungsergebnisse im Hinblick auf die internen Disziplinarverfahren läuft indes zum Teil noch. Zwei Verfahren - gegen einen aktiven Beamten und einen pensionierten Polizisten - sind ohne Feststellung eines Dienstvergehens eingestellt worden bzw. die Einstellung steht kurz bevor - der Verdacht hat sich nicht bestätigt. Bei den Verfahren gegen die drei aktiven Polizeibeamten ist die dienstrechtliche Bewertung der Ergebnisse noch nicht vollends abgeschlossen. Ihnen wird vorgeworfen, u. a. gegen die Verfassungstreuepflicht verstoßen zu haben. Bei einer solchen Pflichtverletzung stehen je nach Schwere des Dienstvergehens unterschiedliche Sanktionen im Raum, beispielsweise eine Kürzung der Dienstbezüge - auch eine Entfernung aus dem Dienst als schärfste Maßnahme ist zu prüfen.
Ins Rollen kamen die Ermittlungen durch ein Strafverfahren in einem völlig anderen Kontext. Wie sich herausstellte, hatten sich die betroffenen Beamten Bilder und Videos, teilweise mit Symbolen des Dritten Reichs und fremdenfeindlichen Darstellungen, über einen Messenger im Rahmen der Eins-zu-eins-Kommunikation zugesandt - eine gemeinsame Chatgruppe gab es jedoch nicht. Dabei waren Art und Umfang der gesendeten Inhalte sehr unterschiedlich. Daraufhin erfolgten am 29. Dezember 2020 die Durchsuchungen im Emsland und in der Grafschaft Bentheim bei vier Angehörigen der Polizeidirektion Osnabrück. Den drei aktiven Polizeibeamten wurde die weitere Dienstausübung verboten. Eins dieser Verbote ist mittlerweile aufgehoben. Insgesamt richteten sich die Ermittlungen gegen sechs Angehörige der Polizeidirektion Osnabrück, wobei sich die Schwere der Vorwürfe deutlich unterschied. Zur Vermeidung des Anscheins einer nicht unabhängigen und sachneutralen Bearbeitung des Falles, wurde eine abgesetzte Dienststelle mit den Ermittlungen beauftragt.
Um extremistischen Tendenzen in den eigenen Reihen vorzubeugen und entsprechende Gesinnungsansätze frühzeitig zu erkennen, hat die Polizeidirektion wie auch das übergeordnete Landespolizeipräsidium eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. Hierzu gehört auch die Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz. Seit mehreren Jahren finden beispielsweise in Osnabrück regelmäßig Seminare, Begegnungen und Besuche von Moscheen und Synagogen durch Beamte statt. Dabei spielt die eigene Dialogbeauftragte in der Direktion eine zentrale Rolle. Auch die Stärkung der demokratischen Resilienz ist ein Schwerpunktthema in der Behörde.
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