BPOL NRW: Bundespolizei zieht am Wochenende knapp 8.000 Euro ein

Am vergangenen Freitag und Samstag (22. und 23.10.2021) stellte die Bundespolizei, im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrollen am Flughafen Düsseldorf verschiedener Flüge, zwei Personen fest, die zur Festnahme ausgeschrieben waren. Am Freitagabend wurde ein Deutscher zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Samsun/Türkei vorstellig. Hierbei stellten die kontrollierenden Beamten fest, dass der 48-Jährige von der Staatsanwaltschaft Essen gesucht wurde. Im August dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen den Verurteilten erlassen. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 600 Euro konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen von dem in Bottrop lebenden Mann abgewendet und der Flug in die Türkei angetreten werden. Am darauffolgenden Samstagmorgen wurde dann, im Rahmen einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Thessaloniki/Griechenland, ein 42-Jähriger kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass der Grieche bereits im August 2020 durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen konnte jedoch abgewendet werden, indem die Lebensgefährtin des Verurteilten die Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro beglich. Im Anschluss konnte der in Düsseldorf lebende Mann seinen Flug nach Griechenland antreten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.