Haftstrafe für notorischen „Erschleicher“

Bei der Überprüfung eines 21-jährigen Mannes aus Polen stellten Bundespolizisten gestern Abend (26.10) eine Fahndungsnotierung fest. Er wurde durch die Staatsanwaltschaft Kiel zur Festnahme aufgrund eines Haftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen in 11 Fällen ausgeschrieben. Der Mann war aufgefallen, weil er erneut im Regionalexpress saß und aufgrund seines uneinsichtigen Verhaltens und der Ankündigung, weiterhin keine Fahrkarten zu lösen, überprüft. Dem Haftbefehl nach ist er zu einer Geldstrafe in Höhe von 600,-EUR oder ersatzweise 60 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann wurde verhaftet und in den Diensträumen, der Bundespolizei am Kieler Hauptbahnhof, wurde ihm der Haftbefehl schriftlich eröffnet. Der junge Mann erklärte, den Geldbetrag nicht aufbringen zu können und würde deshalb die Freiheitsstrafe antreten wollen. Anschließend verbrachte eine Streife der Bundespolizei den uneinsichtigen Mann in eine Justizvollzugsanstalt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Kiel PK Sven Klöckner Telefon: 0431/98071 - 119 Fax: 0431/98071 - 299 E-Mail: bpoli.kiel.c-oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr. Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente "Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen. Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere: - der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, - die bahnpolizeilichen Aufgaben - die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee. Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter .