Haftstrafe für notorischen „Erschleicher“
Bei der Überprüfung eines 21-jährigen Mannes aus Polen stellten Bundespolizisten gestern Abend (26.10) eine Fahndungsnotierung fest. Er wurde durch die Staatsanwaltschaft Kiel zur Festnahme aufgrund eines Haftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen in 11 Fällen ausgeschrieben. Der Mann war aufgefallen, weil er erneut im Regionalexpress saß und aufgrund seines uneinsichtigen Verhaltens und der Ankündigung, weiterhin keine Fahrkarten zu lösen, überprüft. Dem Haftbefehl nach ist er zu einer Geldstrafe in Höhe von 600,-EUR oder ersatzweise 60 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann wurde verhaftet und in den Diensträumen, der Bundespolizei am Kieler Hauptbahnhof, wurde ihm der Haftbefehl schriftlich eröffnet.
Der junge Mann erklärte, den Geldbetrag nicht aufbringen zu können und würde deshalb die Freiheitsstrafe antreten wollen. Anschließend verbrachte eine Streife der Bundespolizei den uneinsichtigen Mann in eine Justizvollzugsanstalt.
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