BPOL NRW: Nicht zur Hauptverhandlung erschienen – Bundespolizei verhaftet 40-jährigen Essener

Einer Ladung zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung sollte man besser Folge leisten. Andernfalls kann dies unangenehme Konsequenzen haben. Diese Erfahrung musste ein 40-jähriger Essener in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (3.November) im Hauptbahnhof Münster machen. Da er einen Intercity von Osnabrück nach Münster ohne Fahrausweis nutzte, informierte der Zugbegleiter die Bundespolizei. Die Einsatzkräfte nahmen den Deutschen nach Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof Münster in Empfang und stellten im Rahmen der Anzeigenaufnahme fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl des Amtsgerichts Essen bestand. Demnach war er im Juli 2021 als Beschuldigter eines Diebstahls der Hauptverhandlung unentschuldigt ferngeblieben, woraufhin das Gericht die Ungehorsamshaft gegen den Essener anordnete. Die Bundespolizisten verhafteten den 40-jährigen Mann und überstellten ihn an das Amtsgericht in Essen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.