Laternenumzüge stehen bevor: Im Sinne der Kinder vorsichtig fahren – in der Dunkelheit sichtbare Kleidung tragen!

Mitte nächster Woche werden in vielen Städten und Gemeinden Nordhessens wieder Laternenumzüge stattfinden und größere Gruppen mit Kindern abends auf den Straßen unterwegs sein. Die Polizei in Nordhessen nimmt dies zum Anlass, andere Verkehrsteilnehmer im Sinne der Kinder um die entsprechende Aufmerksamkeit und nötige Vorsicht zu bitten. Die Eltern der Laternengänger werden gebeten, in der Dunkelheit auf eine gute Sichtbarkeit der Kleidung ihrer Kinder zu achten. Bei den Revieren und Stationen der nordhessischen Polizei liegen wie in vergangenen Jahren bereits wieder viele Anmeldungen von Kindergärten, Krippen und anderen Einrichtungen für die Laternenumzüge, insbesondere am Mittwoch und Donnerstag, vor. Bestimmt haben sich die Verantwortlichen der Umzüge im Vorfeld rechtzeitig an ihre Kommune gewendet und eine sichere Wegstrecke abgestimmt, damit am besagten Abend alles gefahrlos und reibungslos abläuft. Die Polizeibeamten der örtlich zuständigen Dienststellen wie auch die Mitarbeiter von Ordnungsämtern und Feuerwehren werden gerne wieder im Einsatz sein, um Straßen zu sperren und Umzüge ausreichend abzusichern. Andere Verkehrsteilnehmer sollten sich entsprechend darauf einstellen, dass nächste Woche der ein oder andere Laternenumzug die Straße kreuzt und viele Kinder in der Dunkelheit unterwegs sind. Helle, am besten reflektierende Kleidung tragen! Zwar tragen die Kinder in den meisten Fällen eine leuchtende Laterne vor sich her, für eine ausreichende Sichtbarkeit im Straßenverkehr reicht diese aber leider nicht aus. Die Lichter der Kraftfahrzeuge sind nämlich viel stärker - das schwache Licht der Laterne geht somit im Scheinwerferlicht sprichwörtlich unter und dringt meistens gar nicht bis zum Autofahrer durch. Wichtiger ist es daher, dass die Autoscheinwerfer selbst etwas Helles anstrahlen, das aus Sicht des Fahrers dadurch "aufleuchtet". Am besten ist es sogar, wenn die Kleidung von Kindern, Eltern oder Verantwortlichen reflektiert und das Scheinwerferlicht zum Fahrer zurückgeworfen wird. Dadurch erhöht sich die Sichtbarkeit um ein Vielfaches. Ganz deutlich wird dies an folgenden Zahlen: Ein dunkel gekleideter Fußgänger wird in der Dunkelheit von einem Autofahrer erst in rund 25 Meter Entfernung erkannt, ein hell gekleideter Fußgänger bereits in 40 Meter und ein Fußgänger mit reflektierenden Materialien sogar schon in einer Entfernung von etwa 130 bis 160 Metern. Der Blick auf den Anhalteweg eines Pkws bei 50 km/h von ca. 27,5 Metern zeigt, dass helle oder reflektierende Kleidung am Ende die entscheidenden Meter zur Vermeidung eines folgenschweren Unfalls bringen können. Aus diesem Grund: Achten Sie auf eine gute Sichtbarkeit ihrer Kinder, aber auch bei sich selbst. Rückfragen bitte an: Matthias Mänz Pressesprecher Tel. 0561 - 910 1020 Polizeipräsidium Nordhessen Grüner Weg 33 34117 Kassel Pressestelle Telefon: +49 561 910 1020 bis 23 Fax: +49 611 32766 1010 E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de Außerhalb der Regelarbeitszeit Polizeiführer vom Dienst (PvD) Telefon: +49 561-910-0 E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de