Viel zu tun am Hamburg Airport: gefälschter Impfnachweis fällt auf, Passagier will bewaffnet durch Sicherheitskontrolle und verpasst Flug, zwei Festnahmen durch die Bundespolizei
Am Donnerstagvormittag gegen 10:00 Uhr kam ein 48-jähriger Türke aus Antalya am Hamburger Flughafen an. Neben seinen Reisedokumenten übergab er den Beamten auch sein Impfbuch. Die genauere Überprüfung der in dem Impfbuch eingebrachten Chargenaufkleber ergab, dass die Person in dem entsprechenden Impfregister nicht erfasst ist. Auch die angeblichen Chargennummern wurden nicht verimpft. Ein Anruf der Beamten bei dem zuständigen Impfzentrum in Bremen erhärtete den Verdacht. Mit dem Vorwurf konfrontiert wurde der Mann ganz kleinlaut und wollte sich nicht äußern. Der Impfpass wurde sichergestellt und er konnte weiterreisen. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen der Verdachts der Fälschung und des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse.
Am Donnerstagnachmittag gegen 16:30 Uhr wollte ein 21-jähriger US-Amerikaner vom Hamburger Flughafen aus nach Dublin fliegen und ging durch die Sicherheitskontrolle. Er legte sein Handgepäck in die Kontrollwanne. Bei der Kontrolle fielen den Luftsicherheitsassistenten im Rucksack gleich mehrere verdächtige Gegenstände auf. Daraufhin wurde das Handgepäck genauer überprüft. Es stellte sich heraus, dass sich darin ein Elektroschocker sowie ein Bärenabwehrspray befanden. Weiterhin wurde auf dem Röntgenbild ein Einhandmesser festgestellt, das sich ebenfalls im Rucksack befand. Da der Elektroschocker nicht über die nötigen Prüfzeichen verfügte, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Auch das Bärenabwehrspray war nicht ausreichend gekennzeichnet und somit ebenfalls verboten. Zum Einhandmesser befragt gab er an, dass er dieses beim Campen nutzt. Diese Aussage war wenig hilfreich, denn auch ein Einhandmesser ist ein verbotener Gegenstand. Daher erhielt der Mann von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Die Gegenstände wurden sichergestellt. Obendrein musste der Mann zur Sicherstellung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro zahlen. Anschließend konnte er weiterreisen. Seinen Flug hat er jedoch verpasst.
Bereits am Donnerstagvormittag gegen 10:45 Uhr wollte ein 44-jähriger Kameruner nach Istanbul fliegen. Er stellte sich bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle an und übergab den Beamten der Bundespolizei seinen Reisepass. Diese überprüften seine Daten im Fahndungssystem. Dabei stellten sie fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Bremen seit September 2021 wegen Erschleichens von Leistungen in drei Fällen zur Festnahme ausgeschrieben ist. Er hatte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu jeweils 10 Euro zu entrichten. Bisher zahlte er davon jedoch erst 30 Euro, sodass nun 170 Euro fällig waren. Alternativ hätte der Mann für 17 Tage ins Gefängnis gehen müssen. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 73,50 Euro. Da der Mann das Geld nicht aufbringen konnte, rief er seinen Bruder an. Dieser transferierte das Geld per Western Union, sodass die 243,50 Euro gezahlt werden konnten. Anschließend konnte der Mann erleichtert weiterreisen.
Wenig später gegen 12:30 Uhr kam ein 45-jähriger Türke aus Istanbul am Hamburger Flughafen an. Den Beamten der Bundespolizei übergab er bei der Einreisekontrolle seine Dokumente. Im Fahndungscomputer erschien die Meldung, dass der Mann seit September 2021 von der Staatsanwaltschaft Stade wegen Verstrickungsbruch gesucht wird. Er hatte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro zu entrichten. Hinzu kamen weitere Beträge für Einziehung/Verfall i. H. v. 420 Euro sowie 85 Euro Verfahrenskosten. Der Mann konnte die fälligen 1255 Euro zahlen und anschließend weiterreisen.
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