LWSPA Regelverstöße bei Schiffskontrolle festgestellt
Im Zusammenhang mit einer tiefergreifenden Schiffskontrolle an Bord eines unter russischer Flagge fahrenden Offshoreversorgungsschiffes wurden mehrere Verstöße am heutigen Tage im Fährhafen Sassnitz Mukran (Rügen) festgestellt.
So gab es diverse Verstöße im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von Öl-, Müll- sowie Ballastwassertagebüchern.
Die Aufbewahrungsfristen sind gesetzlich vorgeschrieben, damit Kontrollbehörden umweltrechtliche Verstöße erkennen und ggf. ahnden können. Dies ergibt sich aus dem internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) und dem Ballastwasserübereinkommen, auf welche sich die Vertragsstaaten geeinigt haben. Die Abkommen normieren u. a. Anforderungen an die Bauweise und Ausrüstung von Schiffen (Mindeststandards). Darüber hinaus gibt es Vorschriften über das Einleiten bzw. Einleitverbote von Schadstoffen und deren Nachweisführung.
Im o. g. Fall wurde des Weiteren festgestellt, dass Umpumpvorgänge von Ölschlamm und Ölwassergemischen (Bilgenwasser), welche üblicherweise auf großen Schiffen anfallen, nicht ordnungsgemäß dokumentiert wurden. Es wurde dementsprechend nach Rücksprache mit der zuständigen Ordnungsbehörde Sicherheitsleistungen gegen den Kapitän und den verantwortlichen Schiffsoffizieren in Höhe von insgesamt: 3318,- EUR durch Beamte der Wasserschutzpolizei Sassnitz genommen.
Im Auftrag
Rico Sander Streifendienstleiter, WSPI Sassnitz, LWSPA Mecklenburg-Vorpommern
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