Melle: Verdacht eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Verkehrsunfall

Am frühen Freitagabend, gegen 18:55 Uhr, ereignete sich auf der Borgholzhausener Straße bei Küingdorf ein Verkehrsunfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen. Ein 37-jähriger Niederländer befuhr die Borgholzhausener Straße mit seinem Sattelzug in Richtung Melle. Hinter ihm fuhr ein 19-jähriger Mann aus Melle in seinem VW Golf. Dahinter fuhr ein zweiter VW, am Steuer des Golf GTI ein 18-jähriger Mann aus Melle. Bei Dunkelheit und an unübersichtlicher Stelle setzte der 18-jährige GTI-Fahrer zum Überholen des vor ihm fahrenden VW Golf und Lkw an. Auf Höhe des Lkw bemerkte der 18-Jährige den entgegenkommenden Renault Megan einer 42-jährigen Frau aus Melle. Der 18-Jährige bremste noch und versuchte hinter dem Sattelzug einzuscheren, touchierte diesen allerdings am Auflieger. Die 42-Jährige bremste ebenfalls, wich nach rechts aus und verhinderte dadurch einen folgenschweren Frontalzusammenstoß, die Pkw berührten sich seitlich. Die 42-Jährige und ihre beiden Söhne, 15 und 16 Jahre alt, kamen mit dem Schrecken davon. Ebenso der 18-jährige GTI-Fahrer und sein 24-jähriger Beifahrer. Die entstandenen Sachschäden am Renault, dem Golf GTI und dem Lkw belaufen sich zusammen auf mindestens 13.000 Euro. Alle Unfallbeteiligten wurden vor Ort durch die Polizei befragt, ebenso der 19-jährige Fahrer des VW Golf und sein 18-jähriger Beifahrer, die direkt hinter dem Lkw gefahren waren. Durch unterschiedliche und widersprüchliche Angaben drängte sich den aufnehmenden Beamten schnell der Verdacht auf, dass ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen zwischen den Fahrzeugführern der beiden Volkswagen stattgefunden haben könnte. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ordnete deshalb die Beschlagnahme für den Golf GTI, die Mobiltelefone aller Insassen der beiden VW und den Führerschein des Unfallverursachers an. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Osnabrück Matthias Bekermann Telefon: 0541/327-2071 ; 0152/09399168 E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de