BPOL NRW: Diebin wird überführt – Bundespolizei deckt Ausweismissbrauch auf
Eine Frau (41) entwendete am Montagabend (8. November), um 19.30 Uhr, in einem Drogeriemarkt im Duisburger Hauptbahnhof Ware im Wert von rund 110 Euro und wies sich gegenüber den eingesetzten Bundespolizisten mit einem Ausweis einer anderen Person aus. Die Frau wurde entlarvt und einem Strafverfahren wegen des Diebstahls, Missbrauchs von Ausweispapieren, der falschen Verdächtigung und des Hausfriedensbruchs zugeführt.
Ein Mitarbeiter der Drogeriefiliale zog die Bundespolizei hinzu und berichtete, dass eine Kundin den Mitarbeiter auf die Diebstahlshandlung der Tatverdächtigen aufmerksam machte. Als er die 41-jährige Deutsche beobachtete, stellte er selbst ebenfalls fest, dass die Frau Kosmetikprodukte und Lebensmittel in eine Tasche steckte und anschließend die Kasse passierte ohne die Ware zu bezahlen.
Den Beamten übergab die Tatverdächtige zur Identifizierung einen Ausweis. Bei einem Lichtbildabgleich bemerkten die Uniformierten, dass die abgebildete Frau nicht diejenige ist, die vor ihnen stand. Bei der mündlichen Abfrage der Personalien gab sie die auf dem Ausweis befindlichen Daten an. Ihre Unterschrift war der auf dem Ausweis ebenfalls identisch. Auf der Dienststelle wurden die Fingerabdrücke der 41-Jährigen im polizeilichen System verglichen. Mit diesen Fingerabdrücken lag sie unter einem anderen Namen ein und ihre wahre Identität konnte zweifelsfrei geklärt werden.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Ausweis aus einem Diebstahlsdelikt eines Büroraumes stand. Der Ausweis wurde sichergestellt. Gegen die Frau wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Diebstahls, Missbrauchs von Ausweispapieren, der falschen Verdächtigung und des Hausfriedensbruchs.
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