Mutter und Sohn auf e-Scootern ohne Versicherungsschutz

Am Montag, den 08.11.2021, befuhr eine 25-jährige Siegburgerin mit ihrem 8-jährigen Sohn auf jeweils einem E-Roller die Zeithstraße in Siegburg-Stallberg. Bei einer Kontrolle stellten Polizeibeamte fest, dass für beide Scooter keine Versicherungsunterlagen oder Betriebserlaubnisse mitgeführt wurden und keine Versicherungskennzeichen angebracht waren. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Nun drohen Bußgelder wegen des Fahrens ohne Versicherungsschutz und wegen des Befahrens des Gehweges. Auch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird ermittelt, denn ein Roller hatte vermutlich eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, wodurch eine Fahrerlaubnis notwendig wird. Die Polizei rät dringend, sich vor der Benutzung von Elektro-Rollern mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen. Hier die wichtigsten Regeln im Überblick: Benutzung ab 14 Jahren. E-Roller brauchen ein gültiges Versicherungskennzeichen. E-Roller müssen auf Radwegen, Fahrradschutzstreifen oder Radfahrstreifen fahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, gehören sie auf die Fahrbahn. Die Nutzung von Gehwegen ist strikt verboten! Zu viel Alkohol am Lenker eines E-Rollers ist genauso verboten, wie zu viel Alkohol am Steuer. Es gelten die gleichen Promille-Grenzwerte wie beim Autofahren. Verstöße können ebenfalls mit dem Führerscheinentzug fürs Auto geahndet werden. Die Mitnahme von Personen oder Gegenständen ist untersagt. Weitere Informationen zum Thema Elektrokleinstfahrzeuge finden Sie u.a. auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums: https://url.nrw/SU2021-158. (eu) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de