LWSPA Schiffskontrolle im Fährhafen Mukran
Im Rahmen einer tiefgründigen Schiffskontrolle an Bord eines unter liberianischer Flagge fahrenden Frachtschiffes wurden am 12.11.2021 mehrere Verstöße gegen die Aufbewahrungspflicht von Öl-, Müll- und Ballastwassertagebüchern sowie Bunkerbescheinigungen im Fährhafen Mukran (Rügen) festgestellt.
Die Aufbewahrungsfristen sind gesetzlich vorgeschrieben, damit Kontrollbehörden umweltrechtliche Verstöße erkennen und gegebenenfalls ahnden können. Dies ergibt sich aus dem internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) und dem Ballastwasserübereinkommen, auf welche sich die Vertragsstaaten geeinigt haben. Die Abkommen normieren u. a. Anforderungen an die Bauweise und Ausrüstung von Schiffen (Mindeststandards). Darüber hinaus gibt es Vorschriften über das Einleiten bzw. Einleitverbote von Schadstoffen und deren Nachweisführung.
Im vorliegenden Fall wurde Rücksprache mit der zuständigen Ordnungsbehörde, dem BSH in Hamburg, gehalten. In Abstimmung mit dem BSH wurden Bußgeldverfahren gegen den Kapitän sowie die verantwortlichen Schiffsoffiziere eingeleitet und eine Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt: 3860,- US Dollar festgelegt und durch Beamte der Wasserschutzpolizei Sassnitz eingenommen.
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