BPOL NRW: Bundespolizei beschlagnahmt Messer, Betäubungsmittel und Schreckschusswaffe – Duisburg Hauptbahnhof
Drei junge Männer (17, 18, 19) führten am Freitagnachmittag (12. November) bei einem Gang durch den Duisburger Hauptbahnhof Messer, Betäubungsmittel sowie eine Schreckschusswaffe mit sich. Die verbotenen Gegenstände wurden den Männern durch die Bundespolizei abgenommen. Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet.
Beamte der Bundespolizei kontrollierten die drei Deutschen im Personentunnel des Duisburger Hauptbahnhofs und nahmen dabei einen süßlichen Marihuana Geruch wahr. Auf die Frage nach Betäubungsmitteln, verbotenen oder gefährlichen Gegenständen, gab der 17-Jährige an, eine Schreckschusswaffe mit zwei Patronen mit sich zu führen. Die Waffe trug er unterladen, aber zugriffsbereit im Hosenbund. Die Waffe hatte die PTB Kennzeichnung und ein kleiner Waffenschein war für das Führen ab 18 Jahren erforderlich. Da die Voraussetzungen für das Führen nicht erfüllt wurden, brachten die Uniformierten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auf den Weg und stellten die Schreckschusswaffe sicher.
Beim 18-Jährigen wurden 8 Gramm (Bruttogewicht) des vermuteten Marihuanas sowie 1,1 Gramm Haschisch aufgefunden. Weiterhin führte der junge Mann ein Einhandmesser sowie ein Taschenmesser in einer Bauchtasche mit sich. Das Einhandmesser beschlagnahmten die Beamten, das Betäubungsmittel zogen sie ein und das Taschenmesser stellten sie gefahrenabwehrend sicher.
Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie gegen das Waffengesetz wurden auf den Weg gebracht.
Der 19-Jährige trug ein Messer offen an einer Kette um den Hals. Das Tragen dieses Messers stellte eine Ordnungswidrigkeit dar und ein Verfahren dazu wurde eingeleitet.
Alle drei wurden nach Eröffnung der Verfahren entlassen.
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