Raubgrabung auf historischem Schlachtfeld des Siebenjährigen Krieges in Niestetal: Polizei bittet um Hinweise
Niestetal-Sandershausen (Landkreis Kassel): Die Kasseler Kriminalpolizei ermittelt derzeit wegen des Verdachts von Raubgrabungen auf einem historischen Schlachtfeld in Niestetal und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Am Sandershäuser Berg soll ein Gewerbegebiet entstehen. An dieser Örtlichkeit hat sich während des Siebenjährigen Krieges, am 23. Juli 1758, allerdings das "Gefecht bei Sandershausen" ereignet, weshalb es sich bei dem Plangebiet um das geschützte Bodendenkmal: "Schlachtfeld am Sandershäuser Berg" handelt. Dementsprechend ist ein Archäologe vom Landesamt für Denkmalschutz Hessen im Vorfeld mit baugrundarchäologischen Untersuchungen beauftragt worden. Im Zuge dieser Arbeit erhielt der Archäologe vor Ort jedoch Hinweise von mehreren Passanten, dass dort schon häufiger Personen bei der Suche mit Metalldetektoren beobachtet worden seien. Außer dem Archäologen selbst hat jedoch niemand eine Sucherlaubnis für dieses Gebiet. Zudem ist dem Fachmann aufgefallen, dass die Metallfunde im Suchgebiet bereits seit dem Frühjahr zurückgingen. Auch sind mehrere mutmaßliche Raubgrabungslöcher entdeckt worden. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen hat daraufhin nun Strafanzeige beim Hessischen Landeskriminalamt erstattet, weshalb die Kriminalpolizei die Ermittlungen aufgenommen hat. Die mit den weiteren Ermittlungen betrauten Beamten des Kommissariats 21/22 der Kasseler Kripo suchen in diesem Zusammenhang nach Zeugen, die Hinweise auf Personen geben können, die dort widerrechtlich mit Sonden gesucht und nach Gegenständen gegraben haben.
Raubgrabungen sind kein Kavaliersdelikt
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass Raubgrabungen kein Kavaliersdelikt sind. Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der Denkmalfachbehörde. Verstöße gegen diese Vorschrift können nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Auch die nicht gezielte Suche nach Bodendenkmälern kann ein Bußgeld zur Folge haben. Darüber hinaus können die Raubgräber sogar Straftaten begehen, wenn sie intakte archäologische Befunde in der Erde schädigen (z. B. Bestattungen) oder gefundene Gegenstände unterschlagen. Im Sinne des Kulturgüterschutzes und Erhalts unseres historischen Erbes sollten sich interessierte Schatzsucher also im Vorfeld unbedingt über die rechtlichen Voraussetzungen informieren und die erforderlichen Genehmigungen einholen. Zudem bitten Polizei und Denkmalschutzbehörde die Bevölkerung um Mithilfe, das Zerstören und Ausplündern von Bodendenkmälern zu verhindern. Bei verdächtigen Beobachtungen im Zusammenhang mit möglichen Raubgrabungen sollte umgehend die Polizei zur Aufklärung hinzugezogen werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Beitrag: "Raubgrabungen und der illegale Handel mit dem Kultur- und Naturerbe" auf unserer Internetseite unter https://k.polizei.hessen.de/556779366.
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