(BC) Achstetten – Fahrer flüchtet betrunken / Nach einem Unfall am Donnerstag in Achstetten kümmerte sich ein mutmaßlich betrunkener Fahrer nicht um den Schaden.

Gegen 19.15 Uhr fuhr eine 23-Jährige mit ihrem Fiat von Bronnen nach Laupheim. Ein 36-Jähriger überholte sie mit seinem Lastwagen. Beim Einscheren berührten sich die Fahrzeuge. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, fuhr er weiter. Die Frau merkte sich das Kennzeichen. Ermittlungen führten dazu, dass der flüchtige Fahrer zur Unfallaufnahme in die Edith-Stein-Straße zurückkam. Die Beamten rochen Alkohol bei ihm. Ein Test bestätigte dies. Der Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht. Dort entnahm ihm ein Arzt Blut. Auf den Fahrer kommen jetzt mehrere Anzeigen zu. Den Schaden an den Fahrzeugen schätzt die Polizei auf 1.300 Euro. Die Polizei informiert: Im Jahr 2020 hat sich nach etwa jedem fünften Verkehrsunfall der Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig. Hinweis der Polizei: Das Unfallrisiko steigt bereits bei geringem Alkoholkonsum. Alkohol beeinflusst die Hör- und Sehfähigkeit, sowie das Koordinations- und Reaktionsvermögen. Entfernungen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss unterschätzen Gefahren und sind enthemmt. Wer betrunken Auto fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Deshalb drohen der Verlust der Fahrerlaubnis, hohe Geldbußen und Punkte im Verkehrszentralregister. Die Polizei empfiehlt daher konsequent zwischen Alkoholkonsum und Fahren zu trennen. +++++++ 2216632 Jürgen Rampf / Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-0 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de