BPOLI MD: Hauptbahnhof: Bundespolizei vollstreckt am Wochenende gleich drei Haftbefehle

Gleich drei Haftbefehle konnte die Bundespolizei am vergangenen Wochenende auf dem Hauptbahnhof Halle vollstrecken: Los ging es am Samstag, den 20. November, gegen 11:45 Uhr. Eine Streife bemerkte einen Mann, der in der Haupthalle mehrere Reisende belästigte. Die Bundespolizisten kontrollierten den 64-jährigen Deutschen. Bei dem sich anschließenden Abgleich seiner Personalien mit dem polizeilichen Fahndungsbestand kam ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle vom 16. November 2021 zum Vorschein. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Halle im Februar dieses Jahres wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 900 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen. Die Einsatzkräfte nahmen den Mann fest und eröffneten ihm den Haftbefehl. Er konnte die Geldstrafe zahlen und wurde anschließend wieder aus der Dienststelle entlassen. Weiter ging es am Sonntag, den 21. November. Hierbei unterzogen Bundespolizisten im Hauptbahnhof Halle einem 23-jährigen Deutschen einer fahndungsmäßigen Kontrolle. Im Ergebnis ersuchte die Staatsanwaltschaft Halle den aktuellen Wohnsitz des jungen Mannes und auch er wurde seit dem 1. November 2021 per Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Er wurde bereits im August 2020 durch das Amtsgericht Halle wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 800 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Dementsprechend nahmen die Bundespolizisten den Mann fest. Dieser kontaktierte seine Mutter, die sich bereit erklärte, die Geldstrafe zu begleichen. Nachdem der Einzahlungsbeleg vorlag, konnte auch er die Dienststelle wieder verlassen. Letztendlich kontrollierten die Bundespolizisten ebenfalls am Sonntag, gegen 16:00 Uhr einen 54-jährigen Reisenden. Auch seine Personalien wurden mit dem Fahndungsbestand der Polizei abgeglichen und es stellte sich heraus, dass er ebenfalls gleich zweimal gesucht wurde. Hierbei benötigte die Staatsanwaltschaft Stuttgart den aktuellen Wohnsitz des Deutschen und dieselbe Behörde hatte im Oktober dieses Jahres einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den Mann erlassen. Er wurde bereits 2016 wegen Beleidigung durch das Amtsgericht Esslingen am Neckar zu einer Geldstrafe verurteilt und musste hierbei von der Gesamtgeldstrafe von 500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen noch 100 Euro zahlen oder 10 Tage ins Gefängnis gehen. Er entschied sich dafür, die 100 Euro zu bezahlen, womit auch er anschließend wieder als freier Mann das Bundespolizeirevier verlassen konnte. Die ersuchenden Behörden wurden sowohl über die derzeitigen Wohnorte, als auch die Vollstreckung der Haftbefehle durch die Bundespolizisten unterrichtet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 Mobil: +49 (0) 152 / 04617860 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de