Ablagerung von Eternitplatten im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hessisch Lichtenau letzte Woche Donnerstag; Korrektur der Tatörtlichkeit; Polizei bittet nach wie vor um Hinweise und sucht Zeugen
Polizei Hessisch Lichtenau
Bezugnehmend zu der polizeilichen Pressemitteilung vom 19.11.2021, 13:39 Uhr
"Unbekannte lagern u.a. schadstoffhaltige Eternitplatten unerlaubt ab; Polizei ermittelt wegen des unerlaubten Umgangs mit Abfällen und sucht Zeugen"
teilt die Polizei in Hessisch Lichtenau mit, dass in der Berichterstattung der Presse am Folgetag eine irreführende Tatörtlichkeit benannt wurde.
Nachdem bislang unbekannter Täter ca. 20 asbesthaltige Faserzementplatten (sog. graue Eternitplatten) sowie eine Dachrinne und Teile eines Regenfallrohres unerlaubt in einem Waldstück entsorgt hatten, ermitteln die Beamten in Hessisch Lichtenau nun wegen einer Umweltstraftat. Die Teile lassen darauf schließen, dass diese Abfallprodukte aufgrund einer Neueindeckung bzw. einer Renovierung eines Gebäudes entsorgt wurden.
Die Tatörtlichkeit befindet sich allerdings nicht im Gemarkungsbereich der Stadt Hessisch Lichtenau, sondern in der Gemarkung von Großalmerode, in der Nähe des "Gut Giesenhagen". Hier haben die Täter das besagte Material in einem Waldgebiet oberhalb des alten Forsthauses "Am Schmelzhof", hinter dem dortigen Wanderparkplatz an der Abzweigung in Richtung Wickenrode verbotenerweise abgelegt.
Der Tatzeitraum kann auf vergangene Woche Donnerstag, 18.11.2021, zwischen 11.30 Uhr und 15.30 Uhr eingegrenzt werden. Hinweise in dem Fall erbittet die Polizei in Hessisch Lichtenau unter der Nummer 05602/9393-0.
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