BPOL NRW: Wegen Kennzeichenmissbrauchs und Verschaffen falscher amtlicher Ausweise: Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle am Flughafen Köln/Bonn

Beamte der Bundespolizei haben am Montag, den 22. November 2021 zwei Personen am Flughafen Köln/Bonn festgenommen. Nur einer durfte am ende die Dienststelle auf freiem Fuß verlassen. Bereits um 9:00 Uhr morgens wurde ein ukrainischer Staatsangehörige zur Ausreisekontrolle nach Kiew vorstellig. Als die Beamten einen Fahndungsabgleich durchführten, stießen sie auf einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg. Diese ließ seit dem 18. August nach dem Mann suchen, da er einen Strafbefehl wegen Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen nicht beglichen hatte. Da er die offene Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro nicht vor Ort begleichen konnte, wurde der 37-Jährige nach Abschluss aller Maßnahmen an den Gewahrsamsdienst der Kölner Polizei übergeben. Ihn erwartet eine Ersatzfreiheitsstrafe über 60 Tage. Am selben Tag gegen 22 Uhr wurde im Rahmen der Einreise eines Fluges aus Kiew ein 34-Jähriger durch die Bundespolizei kontrolliert. Auch hier wurden die Beamten fündig: Gegen den ukrainischen Staatsangehörige lag ein offener Strafbefehl des Amtsgerichts Görlitz wegen Kennzeichenmissbrauchs in zwei Fällen vor. Zu seinem Glück konnte der Mann den offenen Betrag in Höhe von 970,29 Euro noch vor Ort begleichen und wurde anschließend auf freien Fuß gesetzt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Köln/Bonn Christian Tiemann Telefon: +49 (0) 2203/9522-1040 E-Mail: presse.cgn@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.