BPOL NRW: Ohne Maske in Haft – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl wegen Ungehorsam

Gestern Vormittag (24. November) stellten Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof einen Deutschen ohne erforderlichen Mund-Nasenschutz fest. Eine Überprüfung ergab die Ausschreibung des Amtsgerichts Dortmund, welche die Ungehorsamshaft angeordnet hatte. Gegen 11 Uhr fiel der 29-Jährige den Beamten im Hauptbahnhof Dortmund auf, da dieser keine Mund-Nasenbedeckung trug. Daraufhin sprachen die Bundespolizisten den Mann an. Da der Mann der Aufforderung, einen Mund-Nasenschutz zu tragen, nicht nachkam, überprüften die Einsatzkräfte seine Personalien. Bei dieser Überprüfung kam der Haftbefehl des Amtsgerichts Dortmund zum Vorschein. Da der Mann der Hauptverhandlung im September 2021 unentschuldigt fernblieb, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Eine Vorführung zum Hauptverhandlungstermin im November scheiterte ebenfalls. Dem Kamener wird vorgeworfen im Juli gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen und im August 2021 einen Diebstahl begangen zu haben. Der Polizeibekannte ist bereits in der Vergangenheit wegen Diebstahls verurteilt worden. Der 22-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen. Zudem wollte er niemanden über seine Festnahme informieren. Anschließend wurde er der zuständigen Richterin des Amtsgerichts Dortmund vorgeführt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.