Falsche Aussage rettet nicht vor Strafverfolgung
In der Nacht von Freitag auf Samstag 27.11.2021 ereignete sich in der Ortslage Heimbach ein Verkehrsunfall mit Sachschaden mit besonderen Umständen. In der Hengebachstraße kam ein 23-jähriger PKW-Fahrer aufgrund seines Alkoholkonsums mit seinem Fahrzeug von der Straße ab. Er geriet über den Gehweg und prallte in eine neben der Fahrbahn stehende Hecke, die dadurch leicht beschädigt wurde.
Ein später beim Fahrzeugführer durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von rund 1,90 Promille.
Kurios war, dass bei Eintreffen der Polizei zunächst der Vater des eigentlichen Unfallfahrers behauptete, er sei gefahren. Er hatte nämlich keinen Alkohol getrunken. Erst die Aussage eines unabhängigen Zeugen brachte Klarheit über den Unfallhergang, so dass der tatsächliche Unfallfahrer ermittelt worden konnte. Diesem wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Der PKW war durch einen Achsschaden nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden beträgt geschätzt 2400 Euro.
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