Niederbayern: Gefälschte Impfnachweise – Kripo und Staatsanwaltschaft Landshut ermitteln in mehreren Fällen

ALTDORF, ERGOLDING, LKR. LANDSHUT. Mehrere Personen im Raum Landshut stehen im Verdacht, gefälschter oder verfälschter Impfzertifikate bzw. Impfausweise vorgelegt zu haben, um so einen digitalen Nachweis für eine in Wirklichkeit nicht stattgefundene Impfung zu erlangen. Bereits seit Anfang September 2021 ermittelt die Landshuter Kripo zusammen mit der Staatsanwaltschaft Landshut gegen eine 18-jährige Frau aus Ergolding und eine 40-jährige Frau aus Altdorf. Die 18-Jährige sowie die 40-Jährige legten jeweils in einer Apotheke aus dem Raum Landshut einen mutmaßlich gefälschten Impfausweise zur Erlangung einer Digitalisierung des Impfstatus vor. Nach Überprüfung der beiden Personalien stellte sich schnell heraus, dass die Personen in den eingetragenen Impfzentren nicht geimpft worden sind. Auch die Qualität des Impfausweises habe sich deutlich von einem Original unterschieden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut haben Beamte der Kripo Landshut bereits am 18.11.2021 die Wohnungen der beiden Tatverdächtigen durchsucht und die Mobiltelefone sichergestellt. Ebenfalls in Visier der Ermittlungsbehörden geriet Anfang November 2021 eine 38-jährige Frau aus Ergolding. Auch sie legte am 03.11.2021 einen gefälschten Impfpass in einer Apotheke im Landkreis Landshut vor. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei denen im Impfausweis angebrachten Impfaufkleber um Fälschungen handelt. Der gefälschte Impfpass sowie das Mobiltelefon der 38-Jährigen wurden sichergestellt. Die Ermittlungen von Kriminalinspektion und Staatsanwaltschaft Landshut dauern in diesen Fällen an. Vorsicht vor gefälschten Impfausweisen -  Keine Bagatelldelikte Das Polizeipräsidium Niederbayern möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass falsche Eintragungen und/oder die Nutzung falscher Impfpässe strafbar sind. Die Nutzung unrichtiger Dokumente dieser Art können mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Auch das Ausstellen solcher unrichtigen Dokumente kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Nicht selten werden die falschen Impfausweise-/zertifikate entweder selbst hergestellt oder über entsprechende Foren aus dem Internet oder sonstigen kriminellen Quellen bezogen. Weitere Informationen zum Thema „Gefälschte Impfausweise“ finden Sie im Internet auf der Homepage der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes unter dem Link: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/corona-gefaelschte-impfpaesse/ Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Tel. 09421/868-1014 Veröffentlicht: 29.11.2021, 12:40 Uhr