HL-St. Lorenz Nord / Polizei stoppt alkoholisierte E-Scooter-Fahrer

Am frühen Sonntagmorgen (28.11.) kontrollierten Beamte des 2. Polizeireviers in der Schwartauer Allee zwei E-Scooter-Fahrer, die in Schlangenlinien unterwegs waren. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der Alkoholisierung. Gegen 06:20 Uhr befanden sich die beiden Lübecker, die die Nacht in einer Diskothek verbracht hatten, auf dem Heimweg. Hierzu nutzten diese jeweils einen Leih-Scooter und fuhren damit die Straße Bei der Lohmühle in Richtung Schwartauer Allee. Der vorbeifahrenden Polizeistreife fiel die auffällige Fahrweise der beiden Männer auf, sodass der Verdacht des Fahrens unter Alkoholeinfluss bestand. Bei der Durchführung eines Atemalkoholtests wurde bei dem 24-Jährigen ein Wert von 1,43 Promille und bei dem 25-Jährigen ein Wert von 2,34 Promille gemessen. Aus diesem Grund wurde die Weiterfahrt untersagt und die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Beide Personen müssen sich nun wegen Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten. Ein E-Scooter wird rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft, weshalb auch hier die Promillegrenzen gelten. Das bedeutet, dass ab 0,5 Promille Bußgelder, Punkte und Fahrverbote verhängt werden können. Ab einem Wert von 1,1 Promille oder bei 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen kommen sowohl eine Strafbarkeit als auch der Führerscheinentzug in Betracht. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Lübeck Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit Claudia Struck Telefon: 0451/131-2006 oder 0451/131-2015 Fax: 0451/131-2019 E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de