BPOL NRW: Das kann teuer werden – Notlage erneut vorgetäuscht – Bundespolizei identifiziert polizeibekannte 16-Jährige
Gestern, in den frühen Morgenstunden (29. November) meldete sich ein Mädchen bei der Bundespolizei und gab an, dass sie sich in einer Notlage befinden würde. Dass es sich hierbei um das Vortauschen einer Notlage handelte, ahnten die Beamten zu dem Zeitpunkt noch nicht.
Gegen 05:40 Uhr kontaktierte die Jugendliche die Bundespolizei in Dortmund und gab an, dass sie sich im Hauptbahnhof Bochum in einer misslichen Lage befinden würde. Die Bundespolizisten begaben sich unverzüglich in den Hauptbahnhof und suchten den Nachbereich nach dem unbekannten Mädchen ab.
Gleichzeitig wurden seitens der Deutschen Bahn AG auch Maßnahmen getroffen, um das leibliche Wohl der Anruferin nicht zu gefährden und um diese aufzufinden.
Während des Gesprächs gab sie mehrfach an, sich an verschiedenen Standorten aufzuhalten. Diesen Hinweisen gingen die Einsatzkräfte entsprechend nach und fahndeten nach der Melderin.
Unterdessen ermittelten Bundespolizisten gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Bochum die Identität der Melderin.
Das 16-Jährige war bereits vor einigen Monaten am Dortmunder Hauptbahnhof aufgefallen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5028769
Die Fahndungsmaßnahmen hatten Auswirkungen auf den Bahnbetrieb. Hierdurch erhielten 15 Züge Verspätungen und beeinträchtigten den morgendlichen Berufsverkehr.
Wer eine Notrufeinrichtung missbräuchlich verständigt, kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Zudem können auf die Anruferin Schadensersatzforderungen der Deutschen Bahn zu kommen, welche in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre vollstreckt werden können.
Die Bundespolizisten leiteten jeweils ein Strafverfahren wegen Missbrauch von Notrufen und Störung öffentlicher Betriebe gegen die bereits Polizeibekannte ein.
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