„Entspanntes Fahren ?“ – So aber doch nicht ! – Langenfeld – 2112008

"Entspanntes Fahren" ... bedeutet wohl nicht, dass man sich vor der Fahrt unter den Einfluss von Cannabisprodukten setzt. Dies musste auch ein 54-jähriger LKW-Fahrer aus Siegen-Wittgenstein in Langenfeld feststellen, der mit einem 40-Tonnen-Sattelzug aus dem Zulassungsbezirk Diepholz unterwegs war. Dies war geschehen: Am Mittwochmittag des 01.12.2021, gegen 11.50 Uhr, führten die LKW-Spezialisten vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde gezielte LKW-Kontrollen im Bereich der Kreuzung Schneiderstraße / Hardt in Langenfeld durch, um dort wieder einmal das Einhalten der vorgeschriebenen Fahrtrichtung für LKW über 3,5 Tonnen zu kontrollieren. Dabei mussten sie einen 40-Tonner anhalten und kontrollieren, dessen 54-jähriger Fahrer sich nicht an das Verkehrsverbot gehalten hatte. Hierfür wäre ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10,- Euro "fällig" gewesen. Der einschreitende Beamte hielt daher den Sattelzug an, öffnete die Beifahrertür und kletterte ins Führerhaus zum Fahrzeugführer hinauf. Dort angekommen erweiterte er sofort den ersten Tatvorwurf. Denn im Führerhaus roch es extrem ("Zitat des Beamten: "Trotz meiner FFP2-Maske deutlich wahrnehmbar !") nach Cannabisprodukten. Der Verdacht eines aktuellen Drogenkonsums bestätigte sich dann auch sehr schnell, als der 54-jährige Berufskraftfahrer den erst kurz zuvor stattgefundenen Konsum, wie auch auch den Besitz eines weiteren "Joints" einräumte. Zusammen mit dem LKW-Fahrer wurde daraufhin die Polizeiwache Langenfeld aufgesucht, um dort zur Beweisführung die ärztliche Entnahme einer Blutprobe anzuordnen und eine solche entnehmen zu lassen. Den 54-jährigen Kraftfahrer erwartet nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige, wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss, welche beim ersten Verstoß eine Geldbuße in Höhe von 500,- Euro sowie die anfallenden Verfahrenskosten zur Folge haben wird. Hinzu kommt aber auch noch eine Strafanzeige wegen des Besitz des sichergestellten "Joints", da der Besitz von solchen Betäubungsmitteln aktuell noch immer strafbar ist. Die aktuelle Weiterfahrt des 52-Jährigen wurde selbstverständlich bis auf weiteres untersagt. Ein angeforderter Ersatz-Fahrer der Spedition musste den 40-Tonnen-Sattelzug übernehmen. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de