Landkreis Nienburg: Runder Tisch nach schwerem Busunfall auf L349
(Haa) Am Dienstagnachmittag kam es zu einem gemeinsamen Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der OBS Mittelweser, dem Träger des Verkehrsservice im Landkreis Nienburg/Weser, der Polizei sowie den beauftragten Busunternehmen im Nord- und Südkreis zum Thema "Busfahren - ohne Gefahren und Konflikte". Anlass war der Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Linienbusses, zwischen Steyerberg und Schinna am 08. November dieses Jahres, in dessen Folge sich neben einer 71-jährigen Fahrzeugführerin und dem 55-jährigen Busfahrer auch sieben Kinder verletzten, drei davon schwer.
Im Jahr 2020 ließen sich insgesamt 49 Verkehrsunfälle mit Busbeteiligung im Landkreis Nienburg registrieren. Während es dabei in der Mehrzahl zu bloßen Sachschäden kam, die aus Zusammenstößen mit geparkten Fahrzeugen resultierten, konnten in diesem Zusammenhang auch zwölf Personen verzeichnet werden, die Verletzungen davontrugen. Zwei Personen verletzten sich dabei schwer. Daraus ergibt sich zwar kein gravierendes, jedoch ein ernst zu nehmendes Lagebild, welches eine Intensivierung der Präventionsarbeit begründet.
Das Projekt "Busschule" hat sich in Zusammenarbeit zwischen den Schulen im Landkreis Nienburg und dem Verkehrssicherheitsbeauftragten der Polizei bereits etabliert und wird nach pandemiebedingten Verzögerungen wiederaufgenommen. Das Angebot richtet sich an die ersten und fünften Schulklassen und thematisiert sowohl das sichere Verhalten von Schülerinnen und Schülern am Bus und an Haltestellen als auch das richtige Verhalten beim Ein- und Aussteigen sowie während der Fahrt. Hier erfolgt auch eine gezielte Sensibilisierung der Eltern. Die Verkehrsbetriebe Mittelweserbus unterstützen dieses Projekt durch die Bereitstellung von Bussen zu Vorführ- und Übungszwecken. Die OBS Mittelweser wird bereits Anfang nächsten Jahres damit beginnen, in Zusammenarbeit mit der Polizei, sogenannte "Busscouts" auszubilden. Diese dienen insbesondere den jüngeren Schülerinnen und Schülern als Ansprechpartner und werden darauf geschult, verbal auf mögliches Fehlverhalten einzuwirken.
Eine in diesem Zusammenhang geforderte Reduzierung des Fahrtempos außerhalb geschlossener Ortschaften erfordert eine Fahrplanumgestaltung, dessen Umsetzung durch den Verkehrsservice des Landkreises geprüft wird.
Ebenso wurde die Umrüstung auf bislang nicht vorhandene Möglichkeiten sich anzuschnallen erörtert. Eine entsprechende Anschnallpflicht besteht laut Straßenverkehrsordnung jedoch nicht. Fahrgästen steht es demnach frei, einen Sitzplatz einzunehmen. Während die Anzahl der Fahrgäste die Zahl der vorhandenen Sitzplätze nur zu bestimmten Zeiten übertrifft, kann eine Überschreitung der zugelassenen Fahrgastkapazitäten ausgeschlossen werden. Im Zuge von Neubeschaffungen wurde bereits gewährleistet, dass zusätzliche Festhaltemöglichkeiten für stehend beförderte Fahrgäste bestehen. Dennoch erfolgt der ausdrückliche Appell, dass sämtliche vorhandene Sitzplatzmöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Abschließend haben sich alle beteiligten Institutionen bereit erklärt, eine präventiv ausgerichtete Zusammenarbeit in Form eines fortlaufenden gemeinsamen Dialoges zu intensivieren, um mögliche Unfallfolgen und insbesondere den Schweregrad der Verletzungen bei zukünftigen Busunfällen drastisch zu reduzieren.
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