211203-2. Verbundeinsatz zur Einhaltung der Vorschriften der Hamburgischen Eindämmungsverordnung in Hamburg-Harburg
Zeit: 02.12.2020, 19:00 Uhr bis 01:00 Uhr; Ort: Hamburg-Harburg, Phoenixviertel, Wilstorfer Straße
Im Rahmen der Amtshilfe haben gestern Abend Beamte des Polizeikommissariats 46, der Bereitschaftspolizei und der Kriminalpolizei der Region Harburg das Bezirksamt Harburg bei der Überprüfung der Einhaltung der Eindämmungsverordnung in mehreren Betrieben unterstützt. Darüber hinaus wurden die Maßnahmen von Beamten des Zolls in eigener Zuständigkeit begleitet.
In dem konzertierten Einsatz kontrollierten etwa 130 Einsatzkräfte zwei gastronomische Betriebe und vier Gasträume von Vereinen in der Wilstorfer Straße des Harburger Phoenixviertels.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit stellten die Mitarbeiter des Bezirksamts Harburg mehrere Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung fest. So wurden mehrere Personen ohne Nachweis ihrer vollständigen Impfung oder Genesung angetroffen. Zudem wurden fehlende Schutz- und Hygienekonzepte festgestellt sowie mangelnde Kontaktdatenerhebung. Bußgeldverfahren werden eingeleitet.
Außerdem wurden in fünf der überprüften Räumlichkeiten insgesamt 18 Spielautomaten vorgefunden, für deren Betrieb keine Genehmigung vorlag. Sie untersagten die weitere Nutzung der Geräte. Die Geräte wurden teilweise amtlich versiegelt, teilweise wurden sie wegen des Verdachts des illegalen Glücksspiels beschlagnahmt
Die vier überprüften Vereinsräumlichkeiten wurden geschlossen. In einem Objekt fehlten Rettungswege, bei drei weiteren wurden neben Verstößen gegen die Eindämmungsverordnung ebenfalls Verstöße gegen das Gaststättengesetz aufgrund fehlender Schankerlaubnisse festgestellt.
Im Zuge der Maßnahmen wurden insgesamt 49 Personen überprüft. Bei 12 Personen besteht der Verdacht des illegalen Aufenthalts in Deutschland. Sie wurden vorläufig festgenommen. Beamte des für Region zuständigen Landeskriminalamtes (LKA 18) übernahmen die weiteren Ermittlungen.
In dem Lokal in der Wilstorfer Straße, einer Sportsbar, beschlagnahmten die Einsatzkräfte fast 31.000 Euro Bargeld wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz.
Die Beamten des Zolls leiteten im Zuge ihrer Kontrollmaßnahmen mehrere Verfahren wegen des Verdachts der illegalen Arbeitsaufnahme ein.
Die Bezirksämter im Hamburger Stadtgebiet werden auch weiterhin im Verbund mit der Polizei Hamburg und anderen Behörden Kontrollen zur Einhaltung der Hamburgischen Eindämmungsverordnung durchführen.
Mx.
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