Osnabrück: Fahranfängerin missachtet Vorfahrt – Unfallgegner alkoholisiert
Am frühen Sonntagmorgen, gegen 02:55 Uhr, befuhr eine 18-jährige Osnabrückerin die Hannoversche Straße in stadtauswärtige Richtung. Als die Heranwachsende, seit drei Tagen im Besitz ihres Führerscheins, nach links in die Straße Am Huxmühlenbach abbiegen wollte, missachtete sie die Vorfahrt eines Mercedes, der die Hannoversche Straße in stadteinwärtige Richtung befuhr.
Die 18-Jährige und ihre 17-jährige Beifahrerin erlitten bei dem Zusammenstoß leichte Verletzungen, ebenso die beiden männlichen Insassen des Mercedes, 37 und 40 Jahre alt. Die Verletzten wurden an der Unfallstelle vom Rettungsdienst begutachtet, keiner musste ins Krankenhaus.
Der 40-jährige Fahrer des Mercedes erreichte bei einem Atemalkoholtest einen Wert von über 1,3 Promille, zeigte ansonsten aber keine Ausfallerscheinungen. Dem Mann aus Bramsche wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren gem. § 316 StGB ein, da nicht die Alkoholisierung, sondern das Fehlverhalten der Fahranfängerin zum Unfall führte.
Die Fahranfängerin muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Beide Unfallfahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit, der entstandene Sachschaden wird auf 38.000 Euro geschätzt.
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