BPOL NRW: Freitags am Hauptbahnhof Gelsenkirchen – Bundespolizisten stellen diverse Drogen, Patronen und Messer sicher
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Am vergangenen Freitag (03. Dezember) kontrollierten Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof innerhalb von fünf Stunden neun Personen, die diverse Betäubungsmittel, Einhandmesser oder Patronen mit sich führten. Die Beamten stellten die Funde sicher.
Gegen 15:30 Uhr stellten die Einsatzkräfte in der Jackentasche eines 22-jährigen Gelsenkirchener eine geringe Menge Marihuana fest. Die pflanzlichen Drogen waren in Alufolie eingewickelt.
Über eine Stunde später händigte ein 29-Jähriger bei der Kontrolle den Beamten ein Einhandmesser aus. Dieses hatte der Gelsenkirchener griffbereit in seiner Hosentasche.
Gegen 17 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte eine 49-jährige Deutsche. In ihrer Handtasche hatte die Gelsenkirchenerin ein Einhandmesser, sowie eine geringe Menge an synthetischen Drogen in einem Plastiktütchen.
Zwanzig Minuten später führten die Bundespolizisten bei einem 18-Jährigen eine Kontrolle durch, da sie den Geruch von Marihuana wahrnahmen. Der Steinfurter hatte in der Jackentasche eine Konsumeinheit der pflanzlichen Droge, sowie 15 weitere in seiner Reisetasche.
Ein 38-jährigen Duisburger übergab den Beamten gegen 18:20 Uhr eine geringe Menge Haschisch, sowie eine geringe Menge synthetischer Drogen.
Gegen 19 Uhr nahmen die Beamten erneut leichten Marihuana-Geruch wahr und kontrollierten daraufhin einen 24-Jährigen. Der Essener gab auf Nachfrage einen Joint, sowie eine weitere Konsumeinheit Marihuana heraus.
Weitere 10 Minuten später fanden die Bundespolizisten in der Umhängetasche eines 25-Jährigen sieben Schreckschusspatronen. Der Mann aus Marl wollte keine Angaben zur Herkunft machen.
Bei dem Erblicken der Beamten, versuchte ein 22-Jähriger gegen 19:30 Uhr den Bundespolizisten auszuweichen. In der Jackentasche des Esseners fanden die Einsatzkräfte eine nicht geringe Menge Amphetamine, welche in einem Gefrierbeutel verpackt war.
Gegen 20:20 Uhr händigte ein 35-jähriger Gelsenkirchener eine Dose mit einer geringen Menge synthetischer Drogen aus.
Die Bundespolizisten leiteten jeweils Strafverfahren wegen der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstöße gegen das Waffengesetz ein.
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