BPOL NRW: 402 Tage Haft – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle gegen 37-Jährigen

Am Dienstagnachmittag (07. Dezember) stellten Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof einen 37-Jährigen fest, den die Staatsanwaltschaft Essen gleich zweimal zur Fahndung ausgeschrieben hatte. Der Mann konnte die Geldstrafen nicht aufbringen und muss somit für insgesamt 402 Tage in die Justizvollzugsanstalt. Gegen 14:20 Uhr wurden Einsatzkräfte der Bundespolizei auf einen Deutschen aufmerksam. Dieser entfernte sich nach Erblicken der Beamten in Richtung Ausgang des Essener Hauptbahnhofs. Daraufhin hielten die Einsatzkräfte den Essener an und unterzogen ihn einer Kontrolle. Bei der Überprüfung kamen gleich zwei, je ein Monat alte Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Essen zum Vorschein. Das Amtsgericht Essen hatte den 37-Jährigen im November 2019 und im Januar 2020 wegen Erschleichens von Leistungen in zwei bzw. in 19 Fällen rechtskräftig verurteilt. Da der Verurteilte sich der ergangenen Strafantrittsladung nicht stellte, muss er nun 356 Tage und 46 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Der Gesuchte konnte die Geldstrafen in Höhe von 4.480 Euro nicht begleichen und wurde nach seiner Festnahme in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.