Alkohol im Straßenverkehr – Wie schlimm ist es wirklich?!
Gerade zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel trifft man sich gerne in gemütlicher Runde und trinkt das ein oder andere Glas Alkohol. Aus ein oder zwei Gläsern werden auch schnell einmal mehr und danach setzen sich manche ans Steuer, aufs Fahrrad oder steigen auf die derzeit so beliebten E-Scooter.
... Vielleicht nicht die beste Idee?
Viele überschätzen ihren Körper oder unterschätzen die Auswirkungen von Alkohol.
Im Straßenverkehr gelten grundlegende Regeln:
Beim E-Scooter gilt genauso wie beim Auto:
- 0,0 Promille für unter 21-Jährige und Fahranfänger in der
Probezeit - Ab 0,5 Promille sprechen wir von Ordnungswidrigkeiten. Es
drohen Bußgelder um die 500 Euro, Punkte in Flensburg und ein
Fahrverbot. - Ab 1,1 Promille ODER ab 0,3 Promille mit
Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien fahren, abruptes Bremsen und
Beschleunigen, selbst ein kleiner Unfall ...) befinden wir uns im
Bereich der Straftaten. Es drohen Punkte, Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe, Entzug des Führerscheins und unter Umständen die
medizinisch psychologische Untersuchung (MPU).Beim Fahrrad gilt:
- Ab 1,6 Promille ODER ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen
sind wir wieder bei der Straftat. Es drohen die GLEICHEN Strafen wie
beim Auto oder E-Scooter.Kommt in der dunklen Jahreszeit, wenn der Fahrspaß bereits durch schlechte Wetter- und Sichtverhältnisse getrübt wird, noch Alkoholeinfluss dazu, der die Reaktionszeiten vermindert, kann dies im schlimmsten Fall zu lebensbedrohlichen Unfällen führen.
Klingt nicht so toll, oder?
Also vielleicht doch lieber zu Fuß nach Hause gehen, ein Taxi nehmen, sich abholen lassen oder bei Freunden übernachten.
PASST AUF! Riskiert keine unnötigen Strafen und seid BITTE keine Gefahr für Andere UND euch selbst!
Weitere Informationen zu dem Thema Alkohol im Straßenverkehr finden Sie unter:
https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/
Weitere Informationen und Tipps zur Prävention gibt es auf der Internetseite des Referats Prävention der Polizei Karlsruhe.
https://ppkarlsruhe.polizei-bw.de/praevention/
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 666 1111
E-Mail: karlsruhe.pp.sts.oe@polizei.bwl.de