Der alte „Strafzettel“ geht in Pension – Die Verwarnung wird nun digital

MITTELFRANKEN. (1680) Nach dem erfolgreichen Probebetrieb in München werden nunmehr schrittweise bei der gesamten Bayerischen Polizei die bisherigen „Strafzettel“ von der neuen „mOwi-App“ und dem damit verbundenen „Bürger-Infoportal“ abgelöst. Beim Polizeipräsidium Mittelfranken startet der Echtbetrieb ab dem 13.12.2021. Beide Produkte wurden vom Bayer. Polizeiverwaltungsamt in Straubing in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken und dem Bayer. Landeskriminalamt entwickelt. Hinter diesen Begrifflichkeiten steckt ein innovatives Verfahren, welches die bisherige Verwarnung mit Zahlungsaufforderung („Strafzettel“) langfristig ersetzen wird. Die Polizeibeamten stellen mithilfe der „mOwi-App“ über das dienstliche Smartphone eine Verwarnung aus. Diese wird dann mit einem QR-Code, welcher sich auf einer sogenannten Bürgerbenachrichtigung befindet, zusammengeführt und unmittelbar in das Polizeidatennetz gespeichert. Die Polizeibeamten bringen diese Bürgerbenachrichtigung am Fahrzeug an oder übergeben diese situationsbedingt persönlich. Die so Verwarnten können nun durch das Scannen des QR-Codes den vorgeworfenen Tatbestand auf einem entsprechenden Gerät (zum Beispiel auf dem Smartphone) selbst ansehen. Anschließend besteht die Möglichkeit einen entsprechenden Überweisungsträger aufzurufen und das Verwarnungsgeld sofort zu bezahlen. Sollten verwarnte Verkehrsteilnehmer nicht die Möglichkeit besitzen den OR-Code zu scannen, so besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit das Verwarnungsgeld unter Vorlage der Bürgerbenachrichtigung bei einer Polizeidienststelle zu begleichen und sich dort auch über den vorgeworfenen Tatbestand zu informieren. Soweit sich eine am Fahrzeug angebrachte Bürgerbenachrichtigung nicht mehr an diesem befinden sollte, erhält die Halterin oder der Halter des Fahrzeuges wie gewohnt eine schriftliche Benachrichtigung über den Verkehrsverstoß per Post. Nähere Information für Interessierte, wie zum Beispiel eine Videoanleitung und Antworten auf häufig gestellte Fragen, können auf dem Bürger-Infoportal (www.info-bussgeld.polizei.bayern.de ) unter Hilfe bzw. FAQ abgerufen werden. Erstellt durch: Michael Petzold