Hinweise auf erneuten Protestzug in der Gummersbacher Innenstadt – bislang keine Versammlungsanmeldung bei der Polizei
Auch wenn die Teilnehmer selbst lediglich von einem Montagsspaziergang sprachen, ist der Aufzug von etwa 140 Teilnehmern am vergangenen Montag in der Gummersbacher Innenstadt rechtlich als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes einzuordnen. Die Teilnehmer hatten mit ihrem Aufzug gegen die Einführung einer Impfpflicht protestiert.
Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie; die Polizei hat dabei einerseits die Aufgabe, Versammlungen zu ermöglichen und zu schützen, andererseits aber auch auf die Einhaltung der Rechtsordnung zu achten. Dazu zählt beispielsweise die vorherige Anmeldepflicht für Versammlungen unter freiem Himmel. Diese versetzt die Polizei als Versammlungsbehörde in die Lage, in Kooperation mit dem Veranstalter eine geordnete Durchführung von angemeldeten Versammlungen zu ermöglichen.
Ohne den besonderen Schutz des Versammlungsgesetzes wäre ein Aufzug wie am vergangenen Montag nach der jetzigen Rechtslage auch gar nicht möglich, da private Zusammenkünfte von den mutmaßlich nicht immunisierten Personen nach den zurzeit geltenden Coronabestimmungen streng limitiert sind (Zusammentreffen mit maximal zwei Personen eines anderen Haushalts) und ein Bußgeld nach sich ziehen.
Die Polizei hat Hinweise darauf, dass auch am kommenden Montag ein weiterer Aufzug in der Gummersbacher Innenstadt geplant ist und macht darauf aufmerksam, dass dafür eine Anmeldung bis 48 Stunden vor Beginn erforderlich ist.
Des Weiteren appelliert die Polizei an mögliche Teilnehmende im Sinne des Infektionsschutzes eine Maske zu tragen und auf die Einhaltung des empfohlenen Mindestabstandes von 1,5 Metern zu achten.
Polizei und Ordnungsamt werden ungeachtet einer entsprechenden Anmeldung am kommenden Montag vor Ort sein und auf die Einhaltung der geltenden Bestimmungen achten.
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