Kontrollen zur Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen – Bilanz der vergangenen Woche (06.-13.12.2021)
MITTELFRANKEN. (1690) In der vergangenen Woche (06.-13.12.2021) führte das Polizeipräsidium Mittelfranken die Überwachung der geltenden Infektionsschutzbestimmungen fort. Erneut kontrollierten die Einsatzkräfte der Polizei zahlreiche Betriebe und Personen.
Für den Zeitraum der letzten sieben Tage stehen in Mittelfranken insgesamt 3787 Kontrollen durch die Polizei zu Buche. Der zahlenmäßig überwiegende Teil der Überprüfungen bezog sich auf die Überwachung der 3G-Regelung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Beamte der mittelfränkischen Polizei kontrollierten in diesem Bereich mit zeitweiser Unterstützung durch die Bayerische Bereitschaftspolizei 2614 Fahrgäste. Wegen festgestellter Verstöße gegen die 3G-Regelung schritt die Polizei gegen 23 Fahrgäste ein. 37 weitere Personen hielten sich nicht an die Maskenpflicht und wurden von den Einsatzkräften entsprechend zur Anzeige gebracht bzw. mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung belegt.
Darüber hinaus stehen auch weiterhin die infektionsschutzrechtlichen Vorgaben an die Gastronomie im Visier der polizeilichen Überwachung. In diesem Zusammenhang kontrollierten Polizeibeamte in der vergangenen Woche 822 Betriebe. Verstöße gegen die Zugangsvoraussetzungen führten in 57 Fällen zur Einleitung entsprechender Ahndungsverfahren. Bei 21 Personen mussten die Beamten Verstöße gegen die Maskenpflicht anzeigen. Diesbezüglich registrierte die Polizei, dass der Mehrzahl der in der Gastronomie festgestellten Verstöße ein Fehlverhalten der Gastronomen und deren Personal zu Grunde lag. Beispielsweise bemerkte eine Streife der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte am Samstag (11.12.2021), dass in einer Gaststätte in der Hutergasse auch nach 22:00 Uhr Betrieb herrschte. Bei der anschließenden Kontrolle trafen die Beamten auf rund 20 Gäste. Diese erfüllten zwar grundsätzlich die 2G-Zugangsvoraussetzung, allerdings beendete die Polizeistreife mit Blick auf die bereits eingetretene Sperrstunde den Betrieb der Gaststätte und erstattete eine entsprechende Anzeige gegen den Betreiber.
Nach den ersten Erfahrungen der mittelfränkischen Polizei bleiben Verstöße gegen die seit letzter Woche gültigen Infektionsschutzbestimmungen im Einzelhandel (z.B. 2G-Regelung) die Ausnahme. Am Samstagvormittag (11.12.2021) machte das beworbene Jubiläum eines Ladengeschäfts in der Färberstraße in Nürnberg dennoch das Eingreifen der Polizei erforderlich. Dort hatten sich noch vor Öffnung des Geschäfts rund 180 Personen auf dem Gehweg zusammengefunden, um von einer Geschenk-Aktion zu profitieren. Polizeibeamte mussten die Wartenden auffordern, untereinander ausreichende Abstände einzuhalten. Viele dieser Personen setzten erst ab dem Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens für die Dauer der Wartezeit freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz auf. Das Personal des Ladens wiesen die Beamten nachdrücklich an, den Zugang zum Geschäft konsequent zu regulieren und die höchstzulässige Zahl an Kunden in den Verkaufsräumen nicht zu überschreiten.
Mit Blick auf die vergangenen Wochen stellt das Polizeipräsidium Mittelfranken fest, dass es trotz des immer wieder notwendigen Einschreitens und der daraus resultierenden Ahndung von Verstößen nur in Einzelfällen zu unkooperativem Verhalten gegenüber den Einsatzkräften kommt. Die Überwachung der Infektionsschutzbestimmungen wird die mittelfränkische Polizei weiter flächendeckend und konsequent fortführen. Hierzu werden die Kontrollmaßnahmen eng mit den örtlich zuständigen Behörden und Verkehrsbetrieben abgestimmt.
Erstellt durch: Michael Konrad