Erhebliche Atemalkoholwerte bei zwei Fahrzeugführern festgestellt

Bei zwei Trunkenheitsfahrten in Hagenow hat die Polizei am Mittwoch Atemalkoholwerte von 2,24 und 4,32 Promille registrieren müssen. Auf der B 321 kurz von Hagenow aus Richtung Schwerin kommend hatte die Polizei nach einem Zeugenhinweis am frühen Mittwochabend eine 24-jährige Autofahrerin kontrolliert, bei der zunächst ein Atemalkoholwert von 3,64 Promille festgestellt wurde. Wenig später ergab eine zweite Atemalkoholmessung einen Wert von 4,32 Promille. Die deutsche Fahrerin wurde daraufhin zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht. Dort wurden ihr im zeitlichen Abstand zwei Blutproben entnommen, um den tatsächlichen Alkoholisierungsgrad zum Zeitpunkt der Fahrt ermitteln zu können. Zudem ist der Führerschein der Frau sichergestellt und Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erstattet worden. Nur unweit davon entfernt kam es am späten Mittwochnachmittag im Hagenower Ortsteil Sudenhof zu einer weiteren Trunkenheitsfahrt. Bei der Kontrolle eines 65-jährigen Autofahrers wurde ein Atemalkoholwert von 2,24 Promille festgestellt. Der betreffende Autofahrer soll laut einer Zeugenaussage durch seine unsichere Fahrweise aufgefallen sein. Der Zeuge informierte daraufhin die Polizei. Gegen den betreffenden 65-jährigen deutschen Autofahrer ist Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erstattet worden. Die Polizei stellte seinen Führerschein sicher. Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Polizeiinspektion Ludwigslust Pressestelle Klaus Wiechmann Telefon: 03874/411 304 E-Mail: pressestelle-pi.ludwigslust@polizei.mv-regierung.de Internet: