BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Sicherungshaftbefehl – 21-Jähriger verstößt gegen Auflagen

Am Donnerstagnachmittag (16. Dezember) stellten Bundespolizisten bei einer Überprüfung eines Mannes fest, dass dieser von der Staatsanwaltschaft Essen zur Festnahme ausgeschrieben war. Der 21-Jährige wird heute im Laufe des Tages dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Gegen 15:30 Uhr trafen die Einsatzkräfte im Hauptbahnhof Recklinghausen auf den 21-Jährigen und führten eine Kontrolle durch. Der Mann konnte keine Ausweisdokumente vorlegen, machte jedoch mündliche Angaben zu seiner Person. Dabei kam der Sicherungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen zum Vorschein. Das Amtsgericht Marl hatte den polnischen Staatsangehörigen im August 2021 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in zwei Fällen, sowie wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Aufenthalt des Verurteilten ist jedoch unbekannt und er verstößt gegen die Bewährungsauflagen, indem er eine Entgiftungs- und Drogentherapie bisher nicht angetreten hatte. Da diese Auflagen jedoch Teil seiner Bewährungsstrafe sind, wird der Mann aus Recklinghausen nun dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.