Duisburg: Phänomen „Spaziergang“ zur stillen Meinungsäußerung – Polizei Duisburg informiert zu Versammlungsanmeldungen

In Nordrhein-Westfalen und auch in Duisburg macht sich zunehmend ein neues Phänomen breit: Bürgerinnen und Bürger verabreden sich zu so genannten "Spaziergängen" in der Öffentlichkeit, um gegen die mit der aktuellen Corona-Lage in Zusammenhang stehenden Maßnahmen (Masken-, Impfpflicht, Impfungen für Kinder) zu protestieren. Teilweise aus Unkenntnis wurden solche, dem Versammlungsrecht unterliegenden Spaziergänge von den Organisatoren nicht bei der Polizei angemeldet. Regierungsoberinspektor Benjamin Rieschick, Ansprechpartner für Versammlungsrecht bei der Polizei Duisburg hat Antworten auf einige Fragen, die die Polizei Duisburg in den letzten Tagen erreichten: Solche "Treffen" muss man doch nicht anmelden, oder? Das Versammlungsrecht ist juristisch nicht immer ganz einfach zu lesen. Die Aufrufe zu gemeinsamen Spaziergängen mit einer - wenn auch stillen - öffentlichen Meinungsäußerung wird als Aufzug im Sinne des Versammlungsgesetzes definiert. Laut geltendem Gesetz muss eine Versammlung oder ein Aufzug 48 Stunden vor der Bekanntgabe, also bevor Werbung dafür gemacht wird, bei der Kreispolizeibehörde angemeldet werden. Bei nicht erfolgter Bestätigung droht die Auflösung dieser Veranstaltung und der Veranstalter oder der Leiter kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Warum muss ich überhaupt eine Versammlung anmelden? Neben der Pflicht zur Anmeldung gibt es gleich mehrere Gründe, warum das auch Sinn macht: Zum einen berät die Polizei bei der Durchführung einer Versammlung und zu Aufzugsstrecken, damit die Veranstaltung möglichst störungsfrei stattfinden kann. Dabei hat die Polizei den sicheren Verlauf der Veranstaltung oder einer Demonstration im Blick. Dabei spielen mögliche andere Versammlungen, die den Verlauf stören könnten genauso eine Rolle, wie die Gefahren des Straßenverkehrs. Wenn man mit 50 oder 200 Menschen durch die Stadt ziehen möchte, dabei die Fahrbahn benutzt und an jeder Kreuzung einen Verkehrsstau verursacht, ist das grundsätzlich gefährlich. Die Polizei sorgt in Kooperationsgesprächen mit einem Versammlungsanmelder und mit flexiblen Verkehrskonzepten für möglichst reibungslose Abläufe. Wie melde ich eine Versammlung, einen Aufzug oder einen "Spaziergang" an? Das ist doch sicher kompliziert und kostet was... Nein, kompliziert ist so ein Anmeldeverfahren wirklich nicht und Gebühren werden nicht erhoben. So eine Anmeldung kann man formlos einreichen oder unser Formular aus dem Internet nehmen. Es ist wichtig, neben dem genauen Veranstaltungstermin auch einen Versammlungsleiter zu benennen, das Thema oder Motto der Versammlung, die geschätzte Teilnehmerzahl und was genau geplant ist. Meine Kolleginnen und Kollegen oder ich treten dann in Kontakt mit dem oder der Anmelderin und wir beraten gemeinsam über die Durchführung. Eines ist der Polizei Duisburg besonders wichtig: Der sichere Verlauf einer Versammlung, eines Aufzugs oder nennen wir es Spaziergang mit - wenn auch stiller - Meinungsäußerung! Denn die freie Meinungsäußerung und das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, sind hohe Rechtsgüter unserer Demokratie. Hinweise zum Anmeldeverfahren und ein Formular gibt es unter: https://duisburg.polizei.nrw/versammlungen. Für telefonische Anfragen zum Thema steht Regierungsoberinspektor Benjamin Rieschick unter der Rufnummer 0203 280 1114 zur Verfügung. Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an: Polizei Duisburg - Pressestelle - Polizei Duisburg Telefon: 0203 280 -1041, -1045, -1046, -1047 Fax: 0203 280 1049 E-Mail: pressestelle.duisburg@polizei.nrw.de außerhalb der Bürodienstzeiten: Polizei Duisburg Telefon: 0203 2800