Versammlung von Querdenkern vor dem Landratsamt – Versammlungsleiter angezeigt
BAD KISSINGEN. An einer nicht angezeigten Versammlung von Querdenkern nahmen am Donnerstagabend in der Spitze bis zu 700 Menschen teil. Da die offensichtlich geplante Versammlung nicht dem Landratsamt angezeigt worden war, zeigte die Polizei zwei mutmaßliche Versammlungsleiter an. Gegen 20:00 Uhr löste sich die störungsfrei verlaufende Versammlung auf.
Bereits in der Vergangenheit fanden in Bad Kissingen sogenannte Spaziergänge von Querdenker statt, sodass die Polizei Bad Kissingen am Donnerstag erneut mit einer Versammlung rechnete und mit entsprechenden Polizeikräften im Einsatz war, um für einen störungsfreien Ablauf zu sorgen. Gegen 18:00 Uhr versammelten sich bis zu 700 Menschen mit vielen Kindern in der Oberen Marktstraße vor dem Landratsamt.
Kurz nach 18:00 Uhr setzte sich der Protestzug durch Bad Kissingen in Bewegung. Dabei folgten die Teilnehmer nicht der von der Polizei vorgegebenen Aufzugsstrecke sondern wählten eine eigene Strecke. Dabei taten sich zwei Teilnehmer als Organisatoren und Koordinatoren hervor. Die Männer erwartet nun eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit, da sie die Versammlung nicht rechtzeitig beim Landratsamt Bad Kissingen angemeldet hatten.
In der Zeit von 19:00 bis 20:00 Uhr löste sich die störungsfrei verlaufende Versammlung langsam auf.
Sogenannte Spaziergänge stellen eine Versammlung dar und müssen bei der Versammlungsbehörde rechtzeitig angezeigt werden.
Die Bewältigung der aktuellen Versammlungslagen erfordert von den Versammlungsbehörden und der Polizei tagtäglich ein rechtlich korrektes, ein unparteiisches und – gerade im Hinblick auf den Infektionsschutz – ein verantwortungsvolles Vorgehen. Die Polizei legt im Einsatzgeschehen dabei großen Wert auf ein umsichtiges, von Kommunikation und ggf. auch Moderation, geprägtes Agieren.
Die Polizei appelliert an alle Veranstalter, ihr Vorhaben dem Versammlungsrecht entsprechend bei der Kreisverwaltungsbehörde rechtzeitig anzuzeigen. Die Behörden folgen dem Kooperationsgebot und werden das Gespräch über den geplanten Ablauf suchen, um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Versammlung umsetzen zu können.
Bei Nichtanzeige droht eine Geldbuße bis zu dreitausend Euro und die Polizei wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Verantwortliche zu identifizieren.
„Die Nichtanzeige einer Versammlung beinhaltet eine Form des Misstrauens, das nicht gerechtfertigt ist. Im Gegenteil: Wir wollen kooperativ die konkrete Durchführung besprechen und gewährleisten,“ sagt Polizeipräsident Detlev Tolle.