Gemeinsamer Kontrolleinsatz von Polizei, Steuerfahndung, Ordnungsamt und Zoll – Langenfeld – 2112085

3 weitere Medieninhalte Gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Langenfeld, der Steuerfahndung sowie dem Zoll hat die Kreispolizeibehörde Mettmann am Samstagabend (18. Dezember 2021) einen größeren Kontrolleinsatz in Langenfeld durchgeführt. Im Fokus der Maßnahmen standen neben Spielhallen und Wettbüros auch Shisha-Bars, Cafés und andere Gaststätten. Hierbei kontrollierten die Behörden im Rahmen des gemeinsamen Einsatzes zwischen 19:30 Uhr und 23:30 Uhr zehn Objekte an der Solinger Straße, der Richrather Straße, dem Marktplatz sowie dem Immigrather Platz. Dabei wurden insgesamt 80 Personen und 24 Fahrzeuge kontrolliert - zehn Straf- sowie eine ganze Reihe von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mussten eingeleitet werden. Das sind die Ergebnisse im Einzelnen: Jede Menge Feststellungen mussten Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Ordnungsamt unter anderem in einer Teestube an der Solinger Straße machen: Hier wurden nicht nur wegen des Verdachts des illegalen Glücksspiels vier illegale Geldspielautomaten, sondern auch mehr als 1.000 Euro Bargeld sichergestellt. Entsprechende Strafverfahren wurden daraufhin eingeleitet. Zudem wurde gegen den Betreiber der Teestube seitens der Stadt ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet, weil dieser ohne die dafür benötigte Konzession alkoholische Getränke an seine Gäste ausgeschenkt hatte. Hinzu kamen einzelne Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung sowie das Nichtraucherschutzgesetz sowie ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Kleinere Mengen nicht versteuerten Shisha-Tabak stellte der Zoll in gleich zwei Objekten fest, was die Einleitung entsprechender Strafverfahren nach sich zog. Ebenso ein Strafverfahren sowie ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wurde gegen den Betreiber eines Kiosks an der Solinger Straße eingeleitet: Dort hatte die Polizei eine nicht erlaubte Gaspistole samt Munition sowie einen Elektroschocker (Taser) sichergestellt. Insgesamt mussten die Behörden drei Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung ahnden, weil kontrollierte Personen den für den Zutritt für ihr Objekt benötigten 2G-Nachweis nicht erbringen konnten. Im Zuge des Kontrolleinsatzes kontrollierte der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann zudem im Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 24 Autos und ihre Fahrzeugführer. Ein Fahrzeugführer aus Essen verlor dabei aufgrund nicht eingetragener Tuning-Teile an seinem Auto die Betriebserlaubnis für seinen Mercedes. Er muss seinen Wagen nun noch einmal einer Prüforganisation vorführen. Zudem wurden mehrere Ordnungs- und Verwarngelder verteilt, unter anderem wegen des "unnützen Hin- und Herfahrens" sowie der Missachtung von Anweisungen von Polizeivollzugsbeamten. Am Ende des gemeinsamen Einsatzes zogen die beteiligten Behörden ein positives Fazit. Die gewonnenen Erkenntnisse werden nun weiter zusammengetragen und dienen insbesondere der Polizei dabei, die bisher erkannten Strukturen in und rund um die überprüften Orte weiter aufzuhellen. Ein weiteres Ziel - insbesondere der Polizei - war es, durch erhöhte Polizeipräsenz in den Objekten und deren Umfeld das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu stärken. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de