Anklage im „Stadtparkverfahren“ erhoben
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P r e s s e s t e l l e d e r S t a a t s a n w a l t s c h a f t e n
Pressemitteilung
Anklage im "Stadtparkverfahren" erhoben
Im sogenannten Stadtparkverfahren hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage vor der Jugendkammer
des Landgerichts Hamburg erhoben. Den elf Angeschuldigten zwischen 17 und
21 Jahren werden im Wesentlichen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zur Last
gelegt. Sie sollen sich in der Nacht vom 19.09.2020 auf den 20.09.2020 im Hamburger Stadtpark
in unterschiedlicher Beteiligung, zu unterschiedlichen Zeitpunkten und an verschiedenen
Orten an einem fünfzehnjährigen Mädchen vergangen haben, welches aufgrund seiner Alkoholisierung
nicht mehr in der Lage war, einen entgegenstehenden Willen zu äußern. Der Anklage
liegen besonders aufwändige und komplexe Ermittlungen zugrunde.
Es gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
Hamburg, 22.12.2021
Oberstaatsanwältin Sperling-Karstens
Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
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