Anklage im „Stadtparkverfahren“ erhoben

G e n e r a l s t a a t s a n wa l t s c h a f t H a m b u r g P r e s s e s t e l l e d e r S t a a t s a n w a l t s c h a f t e n Pressemitteilung Anklage im "Stadtparkverfahren" erhoben Im sogenannten Stadtparkverfahren hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage vor der Jugendkammer des Landgerichts Hamburg erhoben. Den elf Angeschuldigten zwischen 17 und 21 Jahren werden im Wesentlichen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zur Last gelegt. Sie sollen sich in der Nacht vom 19.09.2020 auf den 20.09.2020 im Hamburger Stadtpark in unterschiedlicher Beteiligung, zu unterschiedlichen Zeitpunkten und an verschiedenen Orten an einem fünfzehnjährigen Mädchen vergangen haben, welches aufgrund seiner Alkoholisierung nicht mehr in der Lage war, einen entgegenstehenden Willen zu äußern. Der Anklage liegen besonders aufwändige und komplexe Ermittlungen zugrunde. Es gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung. Hamburg, 22.12.2021 Oberstaatsanwältin Sperling-Karstens Generalstaatsanwaltschaft Hamburg - Pressestelle der Staatsanwaltschaften - 040 - 42843 - 2108/1699 (Durchwahl)  040 - 42798 - 1900 E-Mail: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de Rückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Hamburg Pressestelle Telefon: 040-42843-2108