Schusswaffe mitgeführt und zur Festnahme ausgeschrieben – Bundespolizei fahndet erfolgreich im Grenzraum
Ein doppelter Fahndungserfolg verzeichnet die Bundespolizei im Saarland am frühen gestrigen Morgen (22.12.21). Gegen 1 Uhr fiel den Beamten ein PKW auf, welcher aus Frankreich kommend die Metzer Straße in Richtung Saarbrücken befuhr. Unmittelbar vor der Kontrolle des Fahrzeuges, konnten die Beamten hektische Bewegungen des Fahrzeugführers im Innenraum erkennen. Die anschließende Kontrolle brachte anschließend die Aufklärung.
In einer Tasche im Fußraum, hinter dem Beifahrersitz, stellten die Beamten einen Revolver mit Munition sicher, welcher dem 31-jährigen Fahrer zugeordnet werden konnte. Der Beifahrer führte keine Identitätspapiere mit. Bei der anschließenden Durchsuchung der Personen und des Fahrzeuges wurde zudem ein Bargeldbetrag von über 4.000 Euro in kleiner Stücklung aufgefunden und sichergestellt. Die Ermittlungen zur Identität des Beifahrers führte die Beamten zu einer Fahndungsausschreibung zur Festnahme wegen Strafvollstreckung im Zusammenhang mit der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln. Darüber hinaus stellten die Beamten fest, dass dem 32-jährigen Franzosen das Recht auf Freizügigkeit durch die Ausländerbehörde Bielefeld entzogen worden ist. Damit ist ihm die Einreise nach Deutschland nicht gestattet.
Die Bundespolizei hat Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffen- und Freizügigkeitsgesetz eingeleitet. Der Fahrer konnte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken nach Erhebung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro die Dienststelle verlassen. Der Beifahrer wurde in die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken eingeliefert und muss dort eine Restfreiheitsstrafe von 280 Tagen absitzen.
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