„Ist doch nur ein gefälschter Impfpass“ – und plötzlich steht man ohne Handy, ohne Computer und eventuell sogar ohne Job und ohne Rückhalt da

--Landkreis Marburg-Biedenkopf: Die Berichte zu gefälschten Impfpässen häufen sich aktuell. Es geht um die Herstellung und Nutzung gefälschter Impfpässe und um die entsprechenden Strafen. Doch was heißt es eigentlich für den Einzelnen konkret, wenn die Polizei ermittelt und jemanden "erwischt"? Dies ist aktuell beispielhaft an einer Familie aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf zu sehen. Ein aufmerksamer Zeuge informierte Mitte November die Polizei, nachdem er den Verdacht hegte, dass die Eltern und der jugendliche Nachwuchs gefälschte Impfpässe nutzten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Marburg erließ das Amtsgericht Marburg einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung der Familie. Die Polizei stellte bei der Durchsuchung fünf Smartphones und zwei Laptops sicher. Sie dienen der Beweissicherung. Ein weiteres jugendliches Kind der Familie geriet dadurch in das Visier der Ermittler, da die Beamten entsprechende Fälschungen auf den elektronischen Geräten fanden. Im Anschluss begannen die Ermittlungen im Umfeld der Familie. Eines der Kinder befand sich in der Ausbildung in einem handwerklichen Betrieb mit Kundenkontakt. Beim Arbeitsgeber lag der gefälschte Impfnachweis vor, inzwischen hat der Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis beendet. Wer kein Zugriff auf sein Handy hat, seiner Ausbildung nicht mehr nachgeht, beim Training im Sportverein nicht mehr teilnimmt und sich wieder regelmäßig testen muss, setzt sich mutmaßlich Fragen von Freunden und Familie aus. Die Auswirkungen auf die sozialen Kontakte sollten also nicht unterschätzt werden. Die Polizei macht deutlich: Das Nutzen eines gefälschten Impfpasses ist eine Straftat und die Folgen können weitreichend, teilweise kaum absehbar sein. Offensichtlich ist auch, dass es die Gesundheit von etlichen anderen Menschen gefährdet. Zudem kommt laut des Strafgesetzbuchs eine Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe auf Verurteilte zu. Die Aufklärung zu den sogenannten "Fälschungsmerkmalen" nimmt stark zu, so dass beispielsweise Apotheker mehr Möglichkeiten haben, vor der Ausstellung digitaler Impfzertifikate gefälschte Impfpässe zu erkennen. Sollten dabei Unsicherheiten bestehen, ist ein Nachfragen bei der Polizei immer möglich. Abschließend bleibt eins festzuhalten: Wer meint, sich durch rechtswidriges Handeln über geltende Vorschriften und Gesetze hinwegzusetzen, geht niemals den richtigen Weg. Egal, welche Meinung dabei zum Thema Impfen vertreten wird. Yasmine Hirsch Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mittelhessen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ferniestraße 8 35394 Gießen Telefon: 0641-7006 2040 Fax: 0611-327663040 E-Mail: pressestelle.ppmh@polizei.hessen.de oder