Polizeipräsident zieht positives Zwischenfazit im Umgang mit nicht angemeldeten Versammlungen

Die Linie zum Umgang mit nicht angemeldeten Versammlungen der Querdenker-Szene hat sich bewährt. Ein Aufzug mit hoher Teilnehmerzahl konnte vergangenen Samstag verhindert werden. Polizeipräsident Thomas Kubera zieht positives Zwischenfazit. Organisatoren identifizieren und zur Anzeige bringen Im Rahmen der Nachbereitung der nicht angemeldeten Versammlung mit 550 Teilnehmern am 11. Dezember liegt ein besonderer Fokus auf der Auswertung von Beweismaterial. Ziel ist es, Verstöße der Teilnehmer gegen die Corona-Regeln noch im Nachgang zu ahnden, insbesondere aber die Organisatoren zu identifizieren und zur Anzeige zu bringen. "Die Linie der Polizei Hamm bewährt sich, auch wenn weiterhin Personen aus der Querdenkerszene versuchen, die rechtlichen Regelungen bewusst zu unterlaufen", zieht Präsident Kubera ein Zwischenfazit. Anleitungen für eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den sozialen Medien gefunden Das Phänomen, Versammlungen als Spaziergang zu deklarieren, ist ein bundesweites. Vermehrt tauchen in den sozialen Netzwerken Anleitungen für eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit dem Ziel auf, Einsatzkräfte zu binden und letztlich gezielt die Handlungsfähigkeit der Polizei einzuschränken. Hierzu mahnt Kubera: "Achten Sie darauf, wem und welcher Aktion Sie sich als Teilnehmer anschließen. Den Organisatoren nicht angemeldeter Versammlungen geht es um eine Missachtung der rechtsstaatlichen Regeln. Wer sich einer solchen Aktion anschließt, der muss dies wissen. Ein nicht angemeldeter Aufzug durch die Innenstadt konnte verhindert werden Kubera unterstreicht das Vorgehen der Polizei Hamm: "Ein Aufzug durch die Innenstadt mit erneut hoher Teilnehmerzahl konnte vergangenen Samstag verhindert werden, auch in Zukunft wird die Polizei Hamm entschieden und mit allen verfügbaren Kräften gegen den bewusst rechtswidrigen Zustand vorgehen". Soweit erforderlich wird sie von der Bereitschaftspolizei des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt. Die Versammlungsfreiheit ist auch mit Pflichten verbunden "Die Versammlungsfreiheit gehört zu den höchsten Grundrechten in unserem Land und wird durch die Polizei in einem besonderen Maße geschützt, dazu gehören aber auch Pflichten", betont Kubera. So ist die Anmeldepflicht für die Sicherheitsbehörden essenziell, damit die Polizei sich angemessen auf diese Anlässe vorbereiten und Gefahren für die Sicherheit und Ordnung abwehren kann. Ein weiteres wichtiges Element sind die Kooperationsgespräche mit den Anmeldern. Am 15. und am 22. Dezember gab es zwei weitere Versammlungen mit Themenbezug zur Corona-Pandemie, bei denen diese Kooperationen erfolgreich gelungen sind. "Die Polizei Hamm konnte ihren verfassungsgemäßen Auftrag, Versammlungen zu schützen, gerecht werden und einen friedlichen Ablauf gewährleisten - ohne, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt wurden", resümiert Kubera.(mg) Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Hamm Pressestelle Polizei Hamm Telefon: 02381 916-1006 E-Mail: pressestelle.hamm@polizei.nrw.de