BPOL NRW: Ein Mann – drei offene Fahndungen: Bundespolizei nimmt Gesuchten am Kölner Hauptbahnhof fest
Montagnacht (27. Dezember) kontrollierte die Bundespolizei am Hauptbahnhof Köln einen Mann ohne erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung, aber mit gleich drei offenen Ausschreibungen zur Festnahme. Wegen fehlender Ausweisdokumente eröffnetem sie dem Marokkaner den Verdacht des unerlaubten Aufenthalts und nahmen ihn zur Abschiebung fest.
Mitten in der Nacht gegen 03:30 Uhr trafen Bundespolizisten am Kölner Hauptbahnhof auf einen Mann ohne erforderlichen Mund-Nasenschutz. Nachdem die Beamten auf die Tragepflicht hinwiesen und zum Aufsetzen einer Maske aufforderten, kontrollierten sie die Personalien des 19-Jährigen. Da der Heranwachsende keine Ausweisdokumente mit sich führte, stellten die Beamten die Identität mittels Fingerabdruckscan zweifelsfrei fest. Im Zuge der Abfrage stießen die Einsatzkräfte auf gleich drei offene Fahndungsnotierungen. Während der Mann einmal durch die Ausländerbehörde Köln und einmal durch die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt zur Festnahme zwecks Abschiebung ausgeschrieben war, suchten auch die Behörden der Niederlande nach dem jungen Marokkaner. Da dem Mann die Einreise und der Aufenthalt im gesamten Schengener Gebiet verweigert werden sollte, nahmen ihn die Beamten der Bundespolizei in Köln zur Durchsetzung der Abschiebung fest und fertigten zusätzlich eine Strafanzeige wegen des Verdachts des "unerlaubten Aufenthalts".
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