Die Polizei EN informiert zu Versammlungsanmeldungen im Hinblick auf das Phänomen „Spaziergang“

Die aktuelle politische Entwicklung hat auch in den Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises dazu geführt, dass es in den vergangenen Wochen vermehrt zu sogenannten "Spaziergängen" kam, die friedlich und überwiegend störungsfrei verlaufen sind. Die Menschen möchten durch eine Art Schweigemarsch Ihre kritische Meinung zu den aktuellen politischen Maßnahmen im Hinblick auf die Corona-Pandemie kundtun. Da die mittlerweile bundesweit durchgeführten Spaziergänge selbst bei unauffälligem Verhalten der Teilnehmer/-innen in der Öffentlichkeit deutlich wahrgenommen werden, sind sie faktisch als Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung nicht mehr zu übersehen und als Versammlung zu werten. Geplante Versammlungen sind 48 Stunden vor Beginn bei der Versammlungsbehörde anzuzeigen, um im Vorfeld mit den Verantwortlichen im Rahmen von Kooperationsgesprächen Konzepte für einen reibungslosen Ablauf der Versammlungen zu erarbeiten. Die Nichtanmeldung einer geplanten Versammlung stellt einen Straftatbestand nach dem Versammlungsgesetz dar. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit sind hohe Rechtsgüter unserer Verfassung und Demokratie. Das Ziel der Polizei ist dieses Demonstrationsrecht der Teilnehmenden zu schützen und für einen friedlichen Verlauf zu sorgen. Eine Anmeldung ist grundsätzlich kostenfrei und kann formlos eingereicht werden. Das Formular und weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://ennepe-ruhr-kreis.polizei.nrw/artikel/informationen-zum-versammlungsrecht-0 Die Polizei des Ennepe-Ruhr-Kreises wünscht sich, dass die zukünftig geplanten Versammlungslagen rechtzeitig angemeldet werden und auch weiterhin einen friedlichen Verlauf nehmen. Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Pressestelle Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Telefon: 02336/9166-2120 o. Mobil 0174/6310227 Fax: 02336/9166-2199 E-Mail: pressestelle.ennepe-ruhr-kreis@polizei.nrw.de