Knast statt Kneipe – Achtung: Berichtigung des Tattages
Stadtallendorf -
Durch sein Verhalten landete ein 51 Jahre alter, im Ostkreis lebender Mann in der Nacht zum Mittwoch, 29. Dezember, statt in der Gaststätte in der Gewahrsamszelle. Zunächst ließ man den alkoholisierten Mann richtigerweise aufgrund der geltenden Corona Schutzverordnung nicht in den Gastronomiebetrieb. Das Quittierte der Mann dann mehrfach mit dem Zeigen und Ausrufen verbotener Grußformen. Zwar befolge er zunächst den Platzverweis der Polizei, jedoch kehrte er 30 Minuten später zurück und wiederholte sein Verhalten. Der Polizei blieb daraufhin nichts Anderes übrig als ihn zur Ausnüchterung und Verhinderung weiterer Straftaten um 00.35 Uhr in Gewahrsam zu nehmen. Der Mann muss sich demnächst wegen Verstoßes gegen § 86a Strafgesetzbuch (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) verantworten.
Martin Ahlich
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