Vorabmeldung: Die Polizei zeigt verstärkte Präsenz und appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger

Jahreswechsel: Südosthessische Polizei setzt auf verstärkte Präsenz und auf die Vernunft der Menschen (lei) Der Silvesterabend naht und erneut stehen traditionelle Feiern und Zusammenkünfte im Zeichen der Pandemie. Durch die jüngsten Beschlüsse sind Treffen in der Öffentlichkeit nur eingeschränkt möglich und so gilt auch in diesem Jahr wieder ein Verkaufs- und Abbrennverbot für Böller und Silvesterraketen. Damit die Menschen in der Region des Polizeipräsidiums Südosthessen den Jahreswechsel sicher feiern können, werden wir mit vielen Beamtinnen und Beamten im Einsatz sein und das Augenmerk unserer Maßnahmen auf die Einhaltung der bestehenden Corona-Bestimmungen richten. Insbesondere an publikumsträchtigen Orten werden wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Ordnungsbehörden verstärkt Präsenz zeigen. Dabei werden wir vor allem Fußgängerzonen, Parks, Parkplätze und beliebte Treffpunkte besonders im Blick haben. Unser Ziel ist es dabei, flächendeckend schnell und angemessen auf Verstöße und andere Situationen zu reagieren, um für die Sicherheit der Menschen zu sorgen. Insbesondere die nachfolgenden Regeln bitten wir zu beachten. Kontakte: Aufgrund der seit 28. Dezember 2021 geltenden Kontaktbeschränkungen dürfen sich im öffentlichen Raum maximal zehn Personen treffen (das gilt auch für Geimpfte und Genesene). Ist bei einem Treffen im öffentlichen Raum eine ungeimpfte oder nicht genesene Person dabei, gilt: Nur der eigene Haushalt plus maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und für Personen, die sich nicht impfen lassen können. Auch im Freien gilt grundsätzlich für alle eine Maskenpflicht, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Feuerwerksverbot: In vielen Städten und Gemeinden in unserem Zuständigkeitsbereich wurde das Zünden von Böllern und Raketen (ab Kategorie F2) an typischerweise stark frequentierten Örtlichkeiten am 31. Dezember und 1. Januar per Allgemeinverfügung untersagt. Wo genau das Böllerverbot jeweils gilt, kann auf den Internetseiten der Stadt Offenbach, des Landkreises Offenbach und des Main-Kinzig-Kreises nachgelesen werden. Bei Verstößen gegen die Corona-Regeln, die im Übrigen keineswegs Bagatelldelikte sind und hohe Bußgelder nach sich ziehen können, werden wir konsequent einschreiten und dabei gleichzeitig einen kommunikativen Ansatz verfolgen: Die Einsatzkräfte suchen zunächst das Gespräch mit dem Ziel, die Menschen zu überzeugen und zu sensibilisieren. Wenn jemand keine Einsicht zeigt, ergreift die Polizei weitere Maßnahmen. Das kann neben einer Anzeige auch ein Platzverweis sein oder etwa die Sicherstellung von Feuerwerkskörpern. Dieses Vorgehen hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. Wir appellieren daher an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch rund um den Jahreswechsel solidarisch zu zeigen und friedlich im kleinen Kreis zu feiern. Bleiben Sie besonnen und halten Sie sich an die Regeln! Schützen Sie sich und andere! Das Polizeipräsidium Südosthessen wünscht einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins neue Jahr. Offenbach, 30.12.2021, Pressestelle, Thomas Leipold Rückfragen bitte an: Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745 Andrea Ackermann (aa) - 1214 oder 0173 / 301 7834 Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806 Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290 Jennifer Mlotek (jm) - 1212 oder 0173 / 3017743 Polizeipräsidium Südosthessen -Pressestelle- Spessartring 61 63071 Offenbach am Main Telefon: 069 / 8098-1210 (Sammelrufnummer) Fax: 0611 / 32766-5014 E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de