Deutliche Zunahme von coronakritischen Versammlungen im öffentlichen Raum +++ Polizeipräsident erläutert die polizeiliche Vorgehensweise

Auch im Bereich der Polizeidirektion Oldenburg konnte seit Anfang Dezember 2021 eine deutliche Zunahme von coronakritischen Demonstrationen festgestellt werden. Insgesamt wurden im Dezember, überwiegend an Montagen, mit heutigem Stand 97 versammlungsrechtliche Einsatzlagen mit in der Spitze von bis zu 440 Teilnehmenden polizeilich begleitet. Von den durchgeführten Demonstrationen waren 75 (fast 80 %) nicht, wie rechtlich vorgeschrieben, angezeigt worden. In der Summe aller Versammlungen nahmen knapp 8000 Menschen an diesen teil. Bei 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürgern, die im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Oldenburg leben, handelt es sich demnach um ca. 0,5 % der Bevölkerung, die den Corona-Maßnahmen auf diese Weise kritisch gegenüberstehen. Die Polizeidirektion Oldenburg setzte anlässlich dieser 97 Versammlungen - innerhalb von vier Wochen - über 1000 Polizeibeamtinnen und -beamte ein, darunter auch Kräfte der Bereitschaftspolizei. Überwiegend verliefen diese Demonstrationen zwar friedlich, gleichwohl mussten insgesamt fast 100 Verfahren auf Grund von Verstößen gegen die geltenden versammlungsrechtlichen Regelungen eingeleitet werden. Zudem kam es zu vier Widerstandshandlungen gegenüber den Einsatzkräften. Bei den durch die Teilnehmenden oftmals als "Spaziergänge" verniedlichten Zusammenkünften handelt es sich um Versammlungen gemäß des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes. "Es kann nicht akzeptiert werden, dass das hohe Gut des Versammlungsrechtes durch offensichtliche Tricksereien von wenigen ausgehebelt wird", so Polizeipräsident Kühme. Das Versammlungsgesetz dient dem Schutz der Meinungsäußerung und Meinungsbildung. Um die Ausübung dieses Grundrechtes zu gewährleisten sowie die Rechte Dritter zu wahren, können jeder Versammlung sowohl im Vorfeld als auch im Rahmen des laufenden Versammlungsgeschehens Beschränkungen auferlegt werden. Bei nicht angezeigten Versammlungen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei der Polizei. In diesen Fällen gilt für den Verantwortungsbereich der Polizeidirektion Oldenburg, dass für diese Versammlungen grundsätzlich das Tragen einer FFP2-Maske angeordnet wird. Die Polizeidirektion Oldenburg ist gleichzeitig Obere Versammlungsbehörde. In dieser Funktion wurde heute gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten angeregt, diese Beschränkung auch bei allen angezeigten Versammlungen grundsätzlich (das heißt unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten) anzuwenden. "Verstöße gegen geltende Beschränkungen werden konsequent verfolgt, was zum Ausschluss einzelner Teilnehmenden führen kann bzw. führen wird. Es geht dabei insbesondere auch um den Gesundheitsschutz der Demonstrierenden sowie unbeteiligter Dritter", so Polizeipräsident Johann Kühme. "Um beweissichere Verfahren zu gewährleisten, wird die Polizei Personalien feststellen bzw. je nach Einsatzlage auch Videoaufzeichnungen fertigen", so Kühme weiter. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Oldenburg Pressestelle Theodor-Tantzen-Platz 8 26122 Oldenburg Tel.: 0441/799-1041/-1043/-1045 E-Mail: pressestelle@pd-ol.polizei.niedersachsen.de