Unfall offenbart Alkoholisierung – Autofahrer fährt Fußgänger an

In der Nacht zu Freitag (31.12.), gegen 3:40 Uhr, informierten Zeugen eines Verkehrsunfalls die Polizei sowie Rettungskräfte. Nach ersten Informationen ging ein 56-jähriger Neusser in Richtung Lutherstraße und überquerte die Straße, ohne auf den fließenden Verkehr zu achten. Womöglich übersah ein Autofahrer beim Abbiegen den Fußgänger und touchierte ihn, wodurch der 56-Jährige schwere Verletzungen erlitt. Rettungskräfte brachten den Verletzten in ein Krankenhaus. Ein Atemalkoholtest bei dem Autofahrer wies einen Wert von über 0,8 Promille auf. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe in der Wache. Die Polizei stellte den Führerschein sicher. Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen zum Unfall werden nun vom Verkehrskommissariat geführt. Die Polizei warnt eindringlich: Alkohol wirkt sich auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt aus. Bereits am 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" (Schlangenlinien, Unfall, ...) der Verdacht einer Straftat aufkommen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Aber auch potentielle Beifahrer bittet die Polizei eindringlich, das notwendige Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und nicht zu einem An- oder Betrunkenen ins Auto zu steigen, sondern stattdessen eine solche Fahrt zu unterbinden, um sich und andere vor schlimmen Unfällen zu schützen. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: