Kreis Wesel – Vier Anzeigen / Verstoß gegen das Versammlungsgesetz / Polizei macht Wichtigkeit der Anmeldung deutlich
In den heutigen Abendstunden fanden im Kreisgebiet erneut zahlreiche "Corona Spaziergänge" statt, die allesamt friedlich verliefen.
Die Aufzüge in Moers und Rheinberg waren, wie bereits in der letzten Woche, angemeldet. In Alpen, Schermbeck, Dinslaken und Xanten versammelten sich die Menschen, ohne ihren "Spaziergang" vorher anzukündigen.
Anlass für die Polizei, noch einmal deutlich zu machen, dass es sich bei diesen Spaziergängen rechtlich um eine Versammlung handelt, die dem Versammlungsgesetz unterliegt und damit 48 Stunden vorher bei der Polizei angemeldet werden muss.
Da das in einigen Städten und Gemeinden nicht erfolgte, hat die Polizei entsprechende Strafanzeigen vorgelegt. Der Staatsschutz nimmt hierzu die Ermittlungen auf.
Im Falle einer Verurteilung droht ein Strafmaß bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Das muss nicht sein!
Neben der Pflicht zur Anmeldung gibt es gleich mehrere Gründe, warum eine Anmeldung auch Sinn macht: Zum einen berät die Polizei bei der Durchführung einer Versammlung und zu Aufzugsstrecken, damit die Veranstaltung möglichst störungsfrei stattfinden kann. Dabei hat die Polizei den sicheren Verlauf der Demonstration im Blick.
Andere Versammlungen, die den Verlauf stören könnten, spielen hierbei genauso eine Rolle, wie die Gefahren des Straßenverkehrs. Die Polizei sorgt in Kooperationsgesprächen mit einem Versammlungsanmelder und mit flexiblen Verkehrskonzepten für einen möglichst reibungslosen Ablauf.
Der sichere Verlauf einer Versammlung ist der Kreispolizei Wesel wichtig. Denn die freie Meinungsäußerung und das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, sind hohe Rechtsgüter unserer Demokratie. Aber wenn man diese nutzt, sollte man sich auch an Recht und Gesetz halten!
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