Festgenommener auf Versammlung ist polizeilich wegen rechtem Gedankengut bekannt
Lfd. Nr.:0010
Wie gestern berichtet, haben Polizeibeamte einen Versammlungsteilnehmer vorläufig festgenommen:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/5112974
Der 34-jährige Dortmunder nahm an der Versammlung ohne Mund- und Nasenschutz teil. Als die Beamten ihn daraufhin ansprachen, versuchte er sich vergeblich der Kontrolle zu entziehen. Die Herausgabe der Personalien verweigerte der 34-Jährige vehement. Bei der anschließenden Durchsuchung leistete der Dortmunder Widerstand. Vergeblich, die Polizisten fanden ein Messer, eine Rasierklinge, Pfefferspray und Betäubungsmittel.
Grundsätzlich ist es verboten und wird strafrechtlich verfolgt, wenn man als Versammlungsteilnehmer gefährliche Gegenstände oder Waffen mit sich führt.
Der 34-Jährige ist in der Vergangenheit polizeilich mit rechtem Gedankengut aufgefallen. Eine Zugehörigkeit zur organisierten rechten Szene ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht gegeben. Personen dieser rechten Szene waren gestern in einer kleinen Zahl ebenfalls anwesend.
Die Polizisten brachten ihn in das Gewahrsam. Ihn erwarten jetzt ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz sowie ein Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
"Dieser Vorfall zeigt wieder einmal, wie Personen mit rechtem Gedankengut die Versammlungen gegen die Coronaregeln zu ihrem Forum machen.
Der Appell der Dortmunder Polizei an die friedlichen Versammlungsteilnehmer bleibt bestehen: Distanzieren sie sich auf den Versammlungen von Verfassungsfeinden. Man kann nicht für demokratische Freiheitsrechte auf die Straße gehen, wenn man gleichgültig neben Demokratiefeinden steht", betont Polizeipräsident Gregor Lange.
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