Bundespolizeidirektion München: Gleissperrung wegen S- Absuche des Gleiskörpers zwischen Starnberg und Pasing
Zu einer knapp eineinhalbstündigen Gleissperrung wegen eines vermeintlichen S-Bahn-Surfers kam es am späten Dienstagnachmittag (4. Januar) auf der Strecke S6 zwischen Starnberg und München Pasing. Der Verbleib des Mannes ist unklar.
Gegen 16:40 Uhr meldete ein Bahnreisender über den Notruf, dass er am S-Bahn Haltepunkt Starnberg eine Person beobachtet habe, die auf den hinteren Führerstand einer S-Bahn aufgestiegen ist und sich dort festhielt. Nachdem der Triebfahrzeugführer der S-Bahn verständigt worden war, konnte die S-Bahn am Haltepunkt Planegg angehalten werden. Eine Nachschau ergab, dass sich die Person nicht mehr an bzw. in der Nähe der S6 befand.
Weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der vermeintliche S-Bahn-Surfer in den S-Bahn-Gleisbereich gestürzt war und dort evtl. verletzt lag, musste die Strecke gesperrt und der betroffene Streckenabschnitt mittels Hubschrauber der Polizei des Freistaates Bayern abgesucht werden. Eine Person konnte jedoch nicht aufgefunden werden. Die Strecke Starnberg-Pasing war bis 18:15 Uhr gesperrt. Es kam zu erheblichen Auswirkungen auf den Bahnverkehr.
Vorsicht Lebensgefahr!
Die Münchner Bundespolizei warnt eindringlich vor dem sogenannten "S-Bahn-Surfen". Immer wieder kommt es durch das Herabstürzen ins Gleisbett zu schweren Verletzungen oder gar zu Todesfällen, wenn nachfolgende Züge oder S-Bahnen verletzt im Gleisbett Liegende überrollen. Suchmaßnahmen nach Verunglückten gestalten sich im Dunkeln äußerst schwierig. Von Auswirkungen auf die Reisepläne von Reisenden und Abendgestaltung von Pendlern (die in Folge-S-Bahnen oft eng gedrängt, ohne Corona-Abstand stehen) ganz zu schweigen. Lasst den lebensgefährlichen Unsinn!
Rückfragen bitte an:
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Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Denisstraße 1 - 80335 München
Telefon: 089 515 550 1102
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.
Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben
Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der
Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst
befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom
Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und
Freising.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu
erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter
oder oben genannter Kontaktadresse.